Hallo, Birgit,
zu 1: Sie haben keinen Nachteil. Sie werden später einmal 2 Renten bekommen. Die eine berechnet sich aus den Beschäftigungszeiten in Deutschland – die andere aus den dänischen. Bei der Frage, ob Sie einmal einen früheren Rentenbeginn wählen können, werden bei der Frage nach der Erfüllung der Wartezeit (z.B. habe ich –nach deutschem Recht - 35 Jahre an anrechenbaren Wartezeitmonaten?) werden deutsche und dänische Zeiten zusammengezählt.
Zu 2: Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben, weil Sie die dänische annehmen, haben Sie ebenfalls keinen Nachteil. Der Anspruch richtet sich nicht nach Ihrer Staatsbürgerschaft.
Zu 3: siehe 2.
Gerne können Sie auch beim dänischen Rentenversicherungsträger oder bei einem zwischenstaatlichen Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung in Dänemark eine Beratung in Anspruch nehmen.