Hallo Liberato Paura,
bitte wenden Sie sich direkt (unter Angabe Ihrer Rentenversicherungsnummer) an Ihren zuständigen Rententräger. Personenbezogene Individualauskünfte sind aus datenschutzrechtlichen Gründen in diesem Forum nicht machbar.
Alternativ können Sie sich auch an Ihrem Heimatträger (ich denke Italien??) wenden. Rentenjahre innerhalb der EU werden zusammengerechnet, somit kann auch eine kleine deutsche Rente gezahlt werden, wenn in Deutschland nur sehr wenig gearbeitet wurde (Mindestversicherungszeit liegt bei 5 Jahren, aber eben zusammen mit allen EU-Rentenjahren).
Das Rentenverfahren wäre innerhalb der Eu ebenfalls über den Rententräger des Wohnlandes zu veranlassen (Italien würde das deutsche Rentenverfahren einleiten müssen wenn Sie dirt angeben, dass Sie auch Arbeitsjahre mit Rentenzahlung in Deutschland zurückgelegt haben)