Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Meinung

von Stiller Mitleser13.06.2023 | 00:40
107 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo an das Expertenforum. Bin schon lange ein „stiller Mitleser“ in diesen Forum da man manchmal gute Informationen erhält. Von @Abschläge, DRV u.s.w. bekommen die Fragesteller oft eine zufriedenstellende Antwort. Wenn nicht dann wird sich auf Widerspruch oder Zuständigkeit andere Behörden, oder Notfalls Klage berufen. Laut Stellenbeschreibung als Sachbearbeiter/in bei der Rentenversicherung wird keine medizinische Ausbildung oder Vorkenntnisse benötigt. Diese Bearbeiten aber Anträge von Erwerbsminderung, Rehabilitation oder sonstigen medizinischen Leistungen. Der Sachbearbeiter/in entscheidet ob der Antragssteller arbeiten kann oder sonstiges,nur aus den ärztlichen Befunden heraus die ohne medizinische Fachkenntnisse gar nicht verstanden werden können. Was folgt ist Ablehnung, Widerspruch,Klage,MDK auf gesundheitlicher und finanzieller Kosten kranker Menschen. Falls ich mit meiner Annahme hier falsche liege bitte ich um Entschuldigung, denn dieser Eindruck entsteht wenn man hier oft mitliest. Ich persönlich könnte dass mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, auch nicht für viel Geld.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stiller Mitleser,

medizinische Fragen werden durch den medizinischen Dienst des Rentenversicherungsträgers geklärt. Die Rentenversicherungsträger arbeiten auch mit Ärzten zusammen, die Untersuchungen im Auftrag des Rentenversicherungsträgers durchführen und Stellungnahmen bzw. Gutachten abgeben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe Teilnehmende am Forum,

auch bei Meinungsäußerungen gilt: Dies ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen. Die Sachfrage wurde vom Experten beantwortet. Ich habe zudem einige unangemessene Beiträge entfernt.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

18 Antworten

.am 13.06.2023 | 02:08
Seit wann entscheidet der Sachbearbeiter über die Bewilligung aufgrund medizinischer Sachverhalte? SB bekommt das Gutachten, wendet gemäß der Vorgaben die Vorschriften an und leitet das Ergebnis an die rechtliche Prüfung weiter. Eigenständig entscheidet SB nichts, das würde ansonsten der Willkür Tür und Tor öffnen.
Siehe Abschlägeam 13.06.2023 | 06:30
Bei den Antworten des Nutzers @Abschläge bekommt man den Eindruck das er sich umfangreich mit den med. Unterlagen auseinandersetzt, da er für alle Erkrankungen und Lebenslagen Tips gibt. Und so muß man einfach annehmen das sehrwohl die Sachbearbeitung hier mehr weiß/macht als es dann wohl sein soll. Das wäre ja dann fast schon eine fahrlässige Kompetenzüberschreitung. Oder sieht man das falsch?
DRVam 13.06.2023 | 02:43
Bei medizinischen Fragen wird immer der sozialmedizinische Dienst des zuständigen Rententrägers eingeschaltet. Eine Sachbearbeitung entscheidet da nie, da diese keine entsprechende medizinische Ausbildung besitzt. Wie kommen Sie nur auf Ihre falsche Annahme?
Mondam 13.06.2023 | 06:44
Wie kommen Sie nur auf Ihre falsche Annahme?
Bei den Antworten des Nutzers @Abschläge bekommt man den Eindruck das er sich umfangreich mit den med. Unterlagen auseinandersetzt, da er für alle Erkrankungen und Lebenslagen Tips gibt. Und so muß man einfach annehmen das sehrwohl die Sachbearbeitung hier mehr weiß/macht als es dann wohl sein soll. Das wäre ja dann fast schon eine fahrlässige Kompetenzüberschreitung. Oder sieht man das falsch?
Ihre Einschätzung ist einfach nur falsch. Med. Entscheidung trifft Med. Personal, die Sachbearbeitung setz dann nur um. Nur weil sich Leute aufgrund von Aussagen etwas einbilden, muss das nicht die Realität sein, aber jeder "Glaubt" ja seine Wahrheit. (Hauptsächlich wenn das Ergebnis nicht zu den Wünschen passt)
Cassandraam 13.06.2023 | 06:53
Sie liegen komplett daneben. Die Regionalträger haben einen prüfärztlichen Dienst, dort arbeiten Mediziner verschiedenster Fachrichtungen. Diese Entscheiden über das Leistungsvermögen der Versicherten. Der/die Sachbearbeitung packt dann alles in einen Verwaltungsrechtlichen Zusammenhang.
Cassandraam 13.06.2023 | 09:41
Ja, die entscheiden ja auch, aber nur nach Votum der Ärzte, die den Vorgang vorab geprüft haben. Glauben können Sie, was Sie wollen, vermutlich rücken Sie ohnehin nicht von Ihrer Meinung ab.
Renteam 13.06.2023 | 09:14
Wie die Vorredner schon sagten entscheidet kein Sachbearbeiter über das Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente. Das entscheiden studierte Ärzte meistens mit Zusatzqualifikation Arbeitsmedizin. Das ist übrigens auch der Grund wieso Anträge auf EM Rente teilweise 6-18 Monate dauern. Es gibt schlichtweg nicht genug Ärzte für die Masse an Anträgen. Und jemand anders darf auch darüber keine Entscheidung treffen.
Auch stiller Mitleser am 13.06.2023 | 09:37
Leider habe ich das gleiche Gefühl wie Sie es beschreiben! Habe mir auch sagen lassen der Ausschuss in dem ein Widerspruch bearbeitet wird,wird von 2 ehrenamtliche und ein Jurist geprüft,das ist nicht in Ordnung da die ehrenamtliche und der Jurist nicht medizinisch ausgebildet sind. Und die entscheiden über Menschen die sehr krank sind. Auch die Sachbearbeiter haben Verfügungsgewalt,und können wenn man dort persönlich die Erwerbsminderungsrente beantragt schon den 1 Eindruck mit auf den Weg zum medizinischen Dienst geben ob positiv oder negativ entschieden wird. Aber fragt die DRV stimmt das alles ja nicht,und Mann wird für dumm verkauft.
DRVam 13.06.2023 | 09:13
Wie kommen Sie nur auf Ihre falsche Annahme?
Bei den Antworten des Nutzers @Abschläge bekommt man den Eindruck das er sich umfangreich mit den med. Unterlagen auseinandersetzt, da er für alle Erkrankungen und Lebenslagen Tips gibt. Und so muß man einfach annehmen das sehrwohl die Sachbearbeitung hier mehr weiß/macht als es dann wohl sein soll. Das wäre ja dann fast schon eine fahrlässige Kompetenzüberschreitung. Oder sieht man das falsch?
Was der User @ Abschläge so schreibt, möchte ich nicht kommentieren. Garantiert hat er aber nicht das geschrieben, was Sie herausgelesen haben. Auch die anderen Antworten belegen ja, wie falsch Sie liegen. Letztendlich wird der Experte Ihnen das auch noch bestätigen.
....am 13.06.2023 | 09:43
Sie halten sich hartnäckig in den Köpfen, die Mythen und Irrtümer rund um die Rentenversicherung. Beim Thema Erwerbsminderungsrente hören wir immer wieder "Die Rentenversicherung entscheidet nach Aktenlage!". Wir klären gerne auf: Richtig ist, dass für die Beurteilung Ihres Antrags auf Erwerbsminderungsrente Arzt-, Krankenhaus- und/oder Reha-Berichte zugrunde liegen. Gibt es Unklarheiten oder Ihr Befundbericht ist nicht eindeutig, so werden Sie zu einem Untersuchungstermin eingeladen. Die Entscheidung, ob Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente bewilligt wird oder nicht, wird übrigens nicht - wie gern angenommen - in der Sachbearbeitung getroffen. Verantwortlich sind hier qualifizierte Sozialmedizinerinnen und -mediziner der Deutschen Rentenversicherung. https://www.facebook.com/DeutscheRentenversicherung/photos/a.442…
AuchNeMeinungam 13.06.2023 | 11:24
Nicht zu vergessen, das hier ist FORUM, das (unverbindlich) rentenrechtliche Fragen beantworten soll. Informationen, Hilfen und Tipps stammen von offiziellen Foren-Experten und anonymen Teilnehmern mit oder ohne entspr. persönlicher und evtl. beruflicher Erfahrungen. Daraus auf die Arbeitsweise von Sachbearbeitern zu schließen, läßt mich schließen, daß Sie anscheinend den Aufbau und Sinn des Forums nicht verstanden haben. Sie sind hier definitiv nicht bei der Fachabteilung, die Ihre Anträge bearbeitet. Immerhin gibt es hiermit ein solches Forum zum Thema Gesetzliche Rentenversicherung. Für andere wichtige Themen wie Arbeitsagentur, Krankenversicherung, Steuer und ähnliches habe ich bisher nichts vergleichbares gefunden, vielleicht kennen Sie ja was?
Wer suchet der findetam 13.06.2023 | 11:50
Das Sie bisher nichts gefunden haben, spricht nicht dafür das es dies nicht gibt. Sie haben nur falsch gesucht.
Abschlägeam 13.06.2023 | 12:34
Die DRV Bund sucht aktuell einen Sachbearbeiter. https://jobs.drv-bund-karriere.de/verwaltung/sachbearbeiter/ In der 'Stellenausschreibung' werden die Aufgaben so formuliert: "Die Bearbeitung der Anträge und Bescheide erfolgt in etwa zehnköpfigen Teams im steten Austausch mit Ihren Kolleg*innen. Als Sachbearbeiter*in sind Sie aber auch Vermittler*in des durchaus komplizierten Sozialversicherungsrechts gegenüber unseren Versicherten und Rentner*innen. Sie interessieren sich für alle Belange rund ums Renten-, Versicherungs- und Rehabilitationsrecht und nehmen an Fortbildungen teil, um immer auf dem Laufenden zu sein. Dabei stehen Ihnen für die rechtliche Beurteilung von Fällen auch erfahrene Jurist*innen zur Seite." Die DRV Ba-Wü sucht ebenfalls: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/DE/… Und auch die DRV Mitteldeutschland: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Mitteldeutschland/DE/… und hier noch die DRV Berlin-Brandenburg die noch etwas ausführlicher beschreibt, was zu den Aufgaben gehört https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BerlinBrandenburg/DE/… Es gibt noch einige Angebote mehr... Die Sie sich selbst heraussuchen dürfen :-) Aber aus keiner dieser Stellenbeschreibung geht aus nur ansatzweise hervor, dass ein Sachbearbeiter 'medizinisch' entscheidet. Lediglich ob überhaupt die 'versicherungsrechtlichen' Voraussetzungen vorliegen, kann wohl bereits im Bereich Sachbearbeitung (im Team) entschieden werden, denn wenn diese nicht vorliegen, wird der Antrag auch nicht seitens der DRV weiter 'medizinisch' geprüft. Und um diese Entscheidung treffen zu können, werden die notwendigen sozialversicherungs'rechtlichen' Kenntnisse/Ausbildungen vorausgesetzt. Und wohl je nachdem, wie 'hoch' der Ausbildungsgrad ist (einfacher/mittlerer/gehobener) Dienst hat dann im Bereich 'Versicherungsrecht' der höhergestellte Sachbearbeiter im Team mehr Entscheidungsbefugnisse als seine Kollegen. Aber dass die 'Bearbeitung', also der eigentliche 'Papierkram', nicht von den sozialmedizinischen Gutachtern der DRV durchgeführt wird, liegt ja wohl auf der Hand. Die sollen 'begutachten', ggfs auch nur die medizinischen Unterlagen der bereits von externen Ärzten/Gutachtern erstellten Befunde/Gutachten. Denn um über eine Erwerbsminderung entscheiden zu können, wird auch von Ärzten die Fortbildung 'Sozialmedizin' gefordert, damit sie überhaupt als Gutachter für die DRV eingesetzt werden. Ich selbst arbeite im Übrigen nicht für die DRV, um die 'Spekulationen' hierüber abzuschließen.
Mungoam 13.06.2023 | 12:44
Ja, allerdings schaut abschließend noch ein Jurist auf das Ganze. Was mir allerdings schleierhaft ist, man hört gelegentlich, dass der Gutachter die Rente befürwortet, aber dennoch abgelehnt wird. Wie passt das zu Ihnen Ausführungen?
....am 13.06.2023 | 13:04
Sie halten sich hartnäckig in den Köpfen, die Mythen und Irrtümer rund um die Rentenversicherung. Beim Thema Erwerbsminderungsrente hören wir immer wieder "Die Rentenversicherung entscheidet nach Aktenlage!". Wir klären gerne auf: Richtig ist, dass für die Beurteilung Ihres Antrags auf Erwerbsminderungsrente Arzt-, Krankenhaus- und/oder Reha-Berichte zugrunde liegen. Gibt es Unklarheiten oder Ihr Befundbericht ist nicht eindeutig, so werden Sie zu einem Untersuchungstermin eingeladen. Die Entscheidung, ob Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente bewilligt wird oder nicht, wird übrigens nicht - wie gern angenommen - in der Sachbearbeitung getroffen. Verantwortlich sind hier qualifizierte Sozialmedizinerinnen und -mediziner der Deutschen Rentenversicherung.
Ja, allerdings schaut abschließend noch ein Jurist auf das Ganze. Was mir allerdings schleierhaft ist, man hört gelegentlich, dass der Gutachter die Rente befürwortet, aber dennoch abgelehnt wird. Wie passt das zu Ihnen Ausführungen?
Da müssen Sie die DRV fragen, ich habe das von der Facebook Seite der DRV. https://www.facebook.com/DeutscheRentenversicherung/photos/a.442…
Cassandraam 13.06.2023 | 13:25
Sie halten sich hartnäckig in den Köpfen, die Mythen und Irrtümer rund um die Rentenversicherung. Beim Thema Erwerbsminderungsrente hören wir immer wieder "Die Rentenversicherung entscheidet nach Aktenlage!". Wir klären gerne auf: Richtig ist, dass für die Beurteilung Ihres Antrags auf Erwerbsminderungsrente Arzt-, Krankenhaus- und/oder Reha-Berichte zugrunde liegen. Gibt es Unklarheiten oder Ihr Befundbericht ist nicht eindeutig, so werden Sie zu einem Untersuchungstermin eingeladen. Die Entscheidung, ob Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente bewilligt wird oder nicht, wird übrigens nicht - wie gern angenommen - in der Sachbearbeitung getroffen. Verantwortlich sind hier qualifizierte Sozialmedizinerinnen und -mediziner der Deutschen Rentenversicherung.
Ja, allerdings schaut abschließend noch ein Jurist auf das Ganze. Was mir allerdings schleierhaft ist, man hört gelegentlich, dass der Gutachter die Rente befürwortet, aber dennoch abgelehnt wird. Wie passt das zu Ihnen Ausführungen?
Da gibt es verschiedene Möglichkeiten, zum einem sind zum med. festgestellten Leistungsfall die Voraussetzungen nicht erfüllt. Oder jemand gilt nur in seiner bisherigen Tätigkeit als erwerbsgemindert, nicht aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Rentenschmiedam 14.06.2023 | 10:40
Der ärztliche Gutachter entscheidet nicht darüber ob eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird. Dort wird lediglich dazu Stellung genommen ob und ggfls. in welchem Umfang der Antragsteller aus medizinischer Sicht noch in der Lage ist auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein, das sog. "Restleistungsvermögen". Diese ärztliche Feststellung des Restleistungsvermögens wird dann von einem Juristen in die Entscheidung über den Rentenantrag einbezogen. Beste Grüße
Senfam 15.06.2023 | 22:21
Man sollte die „Zweifler“ nicht gleich verurteilen und in die rechte AfD Schublade schieben. Wenn z.B. einen 55 jährige Dachdecker der durch eine Krankheit halbseitig teilweise gelähmt ist und auf den Rollstuhl angewiesen ist, die 100% Prozent Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird. Weil er kann ja noch als Pförtner 6 Std täglich arbeiten, da er ja mit der anderen Hand einen Knopf betätigen kann um die Schranke zu öffnen. Aber seine Bekannte ehemalige 55 jährige Krankenschwester körperlich fit aber hat psychische Probleme,bekommt die 100% Erwerbsminderung. Kenne persönlich so ähnlich gelagerte Fälle und dann stellt man sich natürlich die Frage wie kann das sein? Das der Sachbearbeiter keine medizinischen Beurteilung abgeben darf ist ja hier schon ausreichend erörtert worden, und auch normalerweise logisch. Solche Fälle wie oben beschrieben gibt es genügend, Klar dass sich der Dachdecker fragt wer seinen Antrag bearbeitet hat. Als Außenstehender kennt man ja nicht die Arbeitsweise der Rentenversicherung, aber der Sachbearbeiter sitzt an der Front und kriegt alles ab. Solange es solche Fälle gibt bleibt auch der Mythos Sachbearbeiter. Bleibt Gesund, alles andere kostet nur Zeit und Nerven.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026