Soweit Ihre Beschäftigungszeiten mit den Angaben zum versicherungspflichtigen Entgelt als Formermeister im Sozialversicherungsausweis der früheren DDR eingetragen sind, sind diese Zeiten selbstverständlich in der Rente zu berücksichtigen. Wobei ich davon ausgehe, dass Ihre Qualifikation als Meister erst dann in der Rente zum Ausdruck kommen kann, wenn Sie im Rahmen der FZR höhere Beiträge eingezahlt haben.
Ansonsten gilt: Für einen Titel an sich gibt es keine besonderen Berechnungsfaktoren. Die Rente errechnet sich in erster Linie aus den versicherungspflichtigen Entgelten, also mehr oder weniger den geleisteten Beiträgen.