Hallo User alfonsähner,
der Link, den User W*olfgang gesendet hat, ist gut. Wichtig ist, dass Sie den Krankenkassenwechsel der Agentur für Arbeit mitgeteilt haben. Die Agentur für Arbeit muss auch wissen, ob Sie eine Zwischenmeldung abgeben müssen oder nicht. Grundsätzlich ist bei einem Krankenkassenwechsel eine Zwischenmeldung abzugeben. Bitte wenden Sie sich in dieser Angelegenheit nochmals an Ihre zuständige Agentur für Arbeit. Ggfs. müsste die Ihnen eventuell einen neuen Bescheid aushändigen, aus dem der Krankenkassenwechsle hervorgeht.