Hallo Lydia,
treten Änderungen in Ihrer Situation ein, sollten Sie die Rentenversicherung grundsätzlich informieren (ggf. mit dem Formular S8003 wie zuvor beschrieben - so stellen Sie sicher, dass Ihre Information auch bei der richtigen Stelle ankommt).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung