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Experten-Antwort

Meldepflicht

von Lydia30.03.2026 | 10:20
163 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ich bekomme tw EMR, die AMR wird geprüft. Habe mich Alg1 mit der Prüfung auf Nahtlosigkeit beantragt, da ich ausgesteuert wurde. Meine Frage, muss ich das jetzt schon der DRV mitteilen oder wenn ich den Bescheid von der Agentur für Arbeit vorliegen habe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lydia,

 

treten Änderungen in Ihrer Situation ein, sollten Sie die Rentenversicherung grundsätzlich informieren (ggf. mit dem Formular S8003 wie zuvor beschrieben - so stellen Sie sicher, dass Ihre Information auch bei der richtigen Stelle ankommt).

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Einfacham 30.03.2026 | 10:43
Das müssen Sie der DRV gar nicht melden.
Anonymam 30.03.2026 | 11:05
Hallo, wo liegt das Problem? Melden Sie es einfach doch. Dann sind Sie auf der sicheren Seite. In der Zeit, wo Sie das hier fragen, hätten Sie es über das Kontaktformular "S8003" (Bitte "ergoogeln") längst gemeldet. Und ja, sie sind verpflichtet es zu melden, da die Agentur für Arbeit bei Bewilligung einer AMR einen Erstattungsanspruch haben könnte. Freundliche Grüße
Felineam 30.03.2026 | 21:47
Warum gehen Sie nicht einfach ein paar Stunden arbeiten?
Deutsche Rentenversicherung
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