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Experten-Antwort

Meldung an DRV bei Arbeitsaufnahme und BU Rente

von simon20.11.2010 | 18:21
1942 Ansichten
2 Antworten

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Meine Frage, ich habe eine Teilerwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit von 491 Euro, meine Zuverdienstgrenze ist 1470 Euro. Muß ich eine Arbeitsaufnahme , bei der ich ca 600 Euro verdiene der DRV melden oder ist das hinfällig weil meine Zuverdienstgrenze ja höher ist. Ich habe auch eine private BU Rente von 235 Euro kann die Versicherung mir die Rente streichen wenn ich etwas dazuverdiene ? Für brauchbare Antworten bedanke ich mich im voraus sehr herzlich. Gruß Simon

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von "Trompeterin".

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Trompeterinam 20.11.2010 | 19:12
Sie sind dazu verpflichtet jede Beschäftigungsaufnahme der Rentenversicherung zu melden. Dies steht auch ausdrücklich in Ihrem Rentenbescheid. Ob das Entgelt der Beschäftigung geringer ist als die Hinzuverdienstgrenze ist egal. Ob die private Versicherung Ihnen aufgrund der Beschäftigungsaufnahme entzogen wird ist mir leider nicht bekannt und kommt bestimmt auch auf den Einzelfall an. Sie sollten sich diesbezüglich daher direkt an die jeweilige Versicherung wenden und die Beschäftigungsaufnahme mitteilen.
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