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Meldung für Erhalt einer Erwerbsminderungsrente

von Wolfgang28.05.2008 | 15:32
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8 Antworten

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Hallo ich (56) bekomme demnächst kein ALG I mehr und werde danach Keine Hartz IV Bezüge bekommen, da mein Vermögen z.Zt. über dem Schonvermögen liegt. Da ich die Möglichkeit einer evtl Erwerbsminderungsrente offen lassen möchte will ich mich beim Arbeitsamt arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden. Doch hier scheint das AA Unterschiede zu machen. Dei einer Meldung als Arbeitssuchender wird die RV nicht informiert, nur bei einer Meldung als Arbeitsloser??. Ist das richtig? Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Voraussetzung für die Anerkennung einer rentenrechtlichen Zeit / Anrechnungszeit

i.S. des § 58 Abs. 1 S 1 Nr 3 SGB 6 erfüllen Sie, in dem Sie sich wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender melden und eine öffentlich-rechtliche Leistung beziehen oder nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht beziehen werden.

7 Antworten

Ramonikaam 28.05.2008 | 17:06
Hallo Wolfgang, so richtig verstehe ich Deine Frage nicht,ich selber habe so einige Fragen und bin heut das erste Mal im Forum. Ich beziehe noch ALG I und mein Rentenantrag läuft noch,ich falle dann ab Dez.08 in Hartz IV,oder? Vieleicht kann man sich auch über die E-Mail Afresse kontaktieren. Warum bekommst Du keine Bezüge und was bedeutet Schonvermögen? Bin 48 Jahre und vor 2 Jahren an einer Sinusvenenthrombose erkrankt.
KSCam 28.05.2008 | 17:10
aus der Praxis gebe ich Ihnen ganz einfach den Tipp, das bei der entsprechenden Meldung genau so zu formulieren wie Sie es in Ihrer Anfrage formuliert haben (und nicht auf Begriffen herumzureiten). Und dann lassen Sie sich jeden Besuch beim Arbeitsamt bestätigen und verlangen mindestens einmal jährlich, dass man die abgelaufene Zeit bestätigt und der RV weiterleitet. Somit dürften Sie keine Probleme bekommen, Sie müssen n u r die Bedingungen erfüllen, die Ihnen die Agentur stellt (und sollten nicht den Eindruck erwecken, dass es Ihnen in keinem Fall um eine Arbeitsaufnahme geht und Sie sich nur so bequem wie möglich in die Rente retten wollen). Keinesfalls sollten Sie sich zickig anstellen, falls man von Ihnen verlangt, dass Sie Ihre Arbeitsbemühungen z.B. durch Kopien von Bewerbungen dokumentieren.
KSCam 28.05.2008 | 17:18
liebe Ramonika, das bei Wolfgang ist ein ganz anderer Fall - er bekommt wohl deshalb kein ALG II, weil er Ersparnisse hat und damit nicht bedürftig ist!. Wenn bei Ihnen ein Rentenantrag läuft, geht es bei Ihrem Alter um eine Berentung aus gesundheitlichem Grund. Und bis im Dezember Ihr ALG abläuft, sollte doch klar sein, ob Sie Rente kriegen, weil Sie nicht mehr arbeiten können, oder ob die Rente abgeleht wird, weil eben noch eine Arbeit möglich ist. In Hartz 4 fallen Sie nur dann, wenn die Rente abgelehnt wird, Sie bis Ablauf vom ALG 1 keinen neuen Job finden (wer nicht erwerbsgemindert ist, könnte sich ja was suchen?) u n d Sie bedürftig sind.
Ramonikaam 28.05.2008 | 17:34
Danke an KSC... ja es ist wohl etwas anders bei mir,ich bekomme ALG in ungekündigter Stellung und dennoch bezweifle ich,dass ich eine Bewilligung zur Rente erhalte und somit rutsche ich in eine finanzielle Notlage ab Dez.,oder gibt es noch andere Unterstützungen.Die erste Ablehnung zum Rentenantrag hat ja leider über ein halbes Jahr gedauert und somit läuft mir die Zeit davon.
Ramonikaam 28.05.2008 | 18:32
Hallo Realist, die Zweifel an der Bewilligung habe ich, ich will meine Arbeitsunfähigkeit selber noch nicht wahr haben. Die Teilhabe ist bewilligt und eine von mir beantragte Reha wurde abgelehnt, durch erneute Erkrankung..Durafistel...ist eine Arbeitsaufnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. Ich habe bis 21.6.06 unter einem hohen Arbeitspensum gestanden und nun muss ich für mich hinnehmen, dass dies nicht mehr möglich sein wird.Leider..
Realistam 28.05.2008 | 18:16
Einerseits bezweifeln Sie selbst, dass Ihrem Rentenantrag stattgegeben wird und andererseits dauert es noch satte 7 Monate bis Ihr ALG_I ausläuft. (Sofern Ihnen nicht schon vorher ein geeigneter Arbeitsplatz angeboten wird!) Alternativ zu Ihrem Rentenantrag können Sie genauso gut bei Ihrem Rentenversicherungsträger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen. Damit kann Ihnen u.U. der Wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglicht werden, sodass Sie die befürchtete finanzielle Notlage noch rechtzeitig abwenden können. Wenn Sie selbst daran zweifeln, dass Sie tatsächlich erwerbsgemindert im rentenrechtlichen Sinn sind, sollten Sie sich auch nicht zu sehr auf Ihren Rentenantrag sondern vielmehr auf Ihre berufliche Rehabilitation konzentrieren!
Guidoam 28.05.2008 | 22:54
Der Hammer, in diesem Forum werden nicht Boardbetreiber konforme Meinungen, wie aus vergangenen Tagen, zensiert, unfassbar. Hier wurde niemand beleidigt oder bewusst die Unwahrheit gesagt, sondern Fakten geschildert !!! Und das in diesm Forum, peinlich........!!!
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