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Meldung für RV-Zeitenbestätigung?

von ichbinfroh06.09.2007 | 15:56
1275 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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folgender Fall 57jähriger vor 3 Jahren vom AG ausgestellt mit einem Vorruhestandsvertrag. War arbeitslos gemeldet, bezog ALG und nun kein HART IV, da er Vermögen hat und den Ausfall wieder vom AG erhält. Sucht keinen Job, muß er sich trotzdem beim AA melden um die Zeiten für die Rente bestätigt zu bekommen?? Er bekommt vom AG Leistungen bis er die Rente beziehen kann???? MFG

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Guten Tag,

damit Zeiten der Meldung bei der Agentur für Arbeit im Rentenversicherungskonto dokumentiert werden, muss eine regelmässige Meldung bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Diese Meldung ist wichtig, um die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für bestimmte Rentenarten aufrecht zu erhalten. Sollten Sie beispielsweise beabsichtigen, die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit zu beantragen, ist es erforderlich, dass Sie nach dem 58 1/2 Lebensjahr mindestens 52 Wochen arbeitslos waren. Der Nachweis kann nur durch entsprechende Dokumentation im Versicherungskonto erbracht werden.

Auch für die Erwerbsminderungsrente ist die regelmässige Meldung wichtig.

Bitte lassen Sie sich sicherhaltshalber zusätzlich bei einer der Beratungsstellen der deutschen Rentenversicherung beraten.

1 Antworten

Unbekanntam 06.09.2007 | 19:34
Hallo "ichbinfroh", es kann sehr wohl wichtig sein, dass man bei der Arbeitsagentur gemeldet bleibt. So braucht man z. B. bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nach dem 58,5 Lebensjahr mindestens 52 Wochen arbeitslosigkeit etc. etc. Es gibt einige Konstellation, wo dies sehr wichtig sein kann. Ich rate Ihnen so schnell wie möglich die nächste Auskunfts- und Beratungstelle aufzusuchen und sich für Ihre individuelle Situation beraten zu lassen. Eine paschaule Antwort auf Ihre Frage kann man nicht geben, da dies vom Versicherungsverlauf abhängig ist. Zögern Sie bitte nicht zulange. Nächsten Monat könnte es schon zu spät sein, um was gerade zu biegen. Grüße Unbekannt.
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