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Experten-Antwort

Meldung Minijob an DRV! Wie? Arbeitsvertrag?

von zoe16.09.2021 | 11:45
332 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hi. Man muß ja die DRV informieren, wenn man einen Minijob annimmt. Aber wie muß das erfolgen? Einfach Kopie vom ARbeitsvertrag senden? Also Stundenzahl, Tage, Verdienst, Tätigkeit? Und: Muß ich das meiner privaten BU Versicherung auch melden? Bin bei der WWK. Vertrag ist schon 20 Jahre alt, und zahlt jetzt schon 5 Jahre. (Jetzt kommt bestimmt "ruf halt an" "schau halt in die AGB"... Aber ich hoffe, jemand weiß das aus Erfahrung!) Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo zoe,

sofern Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung beziehen, wenden Sie sich bitte unter Angabe der Versicherungsnummer an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Fügen Sie dem Schreiben eine Kopie des Arbeitsvertrages bei.

Sofern sich weitere Fragen ergeben sollten, setzt sich Ihr zuständiger Sachbearbeiter der Rentenversicherung mit Ihnen in Verbindung.

Bei der Frage der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Bitte nehmen Sie daher in dieser Frage direkt mit Ihrer privaten Versicherung Kontakt auf.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Schadeam 16.09.2021 | 12:03
Ja Sie müssen die DRV über den Minijob informieren. Eine Möglichkeit wäre die Übersendung des Arbeitsvertrages. Ob Sie die WWK informieren müssen richtet sich nach den dortigen Vertragsverhältnissen, die aber die DRV nicht kennt. Diesbezüglich kennen Sie die einzige Antwort die ein DRV Mitarbeiter Ihnen geben kann: erkundigen Sie sich bei der WWK, beispielsweise telefonisch. (grins).
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