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Experten-Antwort

Meldung von Zeiten der Arbeitslosigkeit an die Rentenversicherung

von Jens196920.05.2019 | 12:22
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Sehr geehrte Damen und Herren, die Rentenversicherung hat mich gebeten die Zeit meiner Arbeitslosigkeit von 2013 bis 2015 zubelegen. Ich war in dieserZeit bei der Arbeitsagentur in Essen als arbeitlos "ohne Leistungsbezugs" gemeldet, die Meldung an die Rentenversicherung wurde in dieser Zeiz nicht durchgeführt. Am heutigen Tag war ich bei der Arbeitsagentur in Essen um die entsprechenden Nachweise zubesorgen, dort wurde mir mitgeteilt das diese Daten bereits gelöscht seien. Welche möglich habe ich noch um diesen Nachweis zu erbringen? Und welche Auswirkung hat die nicht Meldung dieser Zeiten in meinem Rentenverlauf? Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Jens Walkenhorst

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Jens1969,

User W*lfgang hat Ihnen ausführlich mitgeteilt, welche Folgen es für Sie haben kann, wenn Sie die Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug nicht nachweisen können. Wenn Ihnen die Ausführungen nicht ausführlich genug sind, wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Sie haben angegeben, dass Sie sich in der Zeit von 2013 bis 2015 selbst krankenversichert hatten. War das bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen (z.B. Axa, Debeka o.ä.) oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse? Sollte es bei einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein, dann sollten Sie diese Krankenkasse anschreiben und nachfragen, ob die Unterlagen über die Zeit der Arbeitslosigkeit noch haben. Wenn es ein privates Krankenversicherungsunternehmen war, dann kann es diesen Zeitraum nicht nachweisen.

Wenn Sie in diesem Zeitraum Bewerbungen geschrieben haben, weil Sie arbeitslos waren, dann kann ggfs. die Deutsche Rentenversicherung über Kopien von Bewerbungen, die Sie dann stichprobenartig einsenden, über diesen Zeitraum entscheiden.

Ob die Deutsche Rentenversicherung eine Zeugenerklärungen oder eine Versicherung an Eides statt zulässt, ist dann eine Einzelfallentscheidung und liegt im Ermessen des zuständigen Rentenversicherungsträgers

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

9 Antworten

Ordnungsliebender Mitbürgeram 20.05.2019 | 13:41
Sehr geehrter Herr Jens Walkenhorst, was ich nie verstehe, warum Sie und Andere, die irgendwann vor ähnlichen Problemen etwaiger Nachweisbeschaffung erforderlicher Dokumente stehen oder einer späteren Nachfrage der DRV so sorglos damit umgehen. Sie haben doch sicher vom Arbeitsamt Essen, damals amtliche Unterlagen über Ihre Arbeitslosenzeit mitbekommen? In Ihrem Fall könnte eventuell die damalige Krankenversicherung Unterlagen dazu haben? Ordnung in seinen persönlichen Angelegenheiten ist bei vielen heutzutage wohl zum Problem geworden? Man kann nicht erwarten, dass Jahrzehnte später irgendjemand, ob in Behörden, Ex-Firmen, etc. Unterlagen über ehemalige Beschäftigungsverhält- nisse, Arbeitslosigkeit, Zeugnisunterlagen aufgehoben werden. Falls solche Belege nicht vorgelegt werden können, geht das immer zu Lasten desjenigen, der dafür selbst verantwortlich ist. Sollten Sie das als Kritik in Ihrem Verhalten werten, genauso meine ich das auch. Eine Glaubhaftmachung ist äußerst schwierig und führt in den seltensten Fällen zum Erfolg einer Anerkennung. Dann heißt das denn Pech gehabt, selbst daran schuld! Für alle die hier mitlesen: Jede Lohn/Gehaltsabrechnung des Monats Dezember (Jahresbezüge) aufheben. Die jährlichen Sozial- versicherungsbescheinigungen ebenfalls, noch besser abgleichen mit den Renteninformationen, da lassen sich ggfs. Unstimmigkeiten sofort klären. Das gilt auch für Zeiten eventueller Arbeitslosigkeit/Arbeitssuchend gemeldet, u.s.w. Ebenfalls genauso wichtig, die Markierung der Ausbildungszeiten, früher Lehrlingszeit genannt. Nicht erst 30 Jahre später. Dann geht die Sucherei wieder von vorne los. Wo ist mein damaliger Lehrvertrag, das Abschlusszeugnis. Die Urkunde der IHK, Handwerkskammer. In Zeiten heutiger Digialisierung sollte man alle wichtigen Dokumente seines Lebenslaufes einscannen und auf einem USB Stick sichern. Damit erspart man sich einen Haufen Ärger, wenn man nach zig Jahrzehnten einen Rentenantrag stellt. Das kann doch nicht so schwer sein? Mit freundlichen Grüßen von einem Ordnungsliebenden Mitbürger.
was wohl?am 20.05.2019 | 13:42
Hallo eigene Unterlagen Krankenkasse Bankauszüge und Unterlagen der letzten Firma vor Arbeitslosigkeit und ? Gruss
Silviaam 20.05.2019 | 13:44
Hallo Jens Wie waren Sie in dieser Zeit krankenversichert? Evtl. ist da noch nachweislich etwas hinterlegt? Gruß Silvia
Jens1969am 20.05.2019 | 15:02
Ich habe mich selbst versichert somit besteht leider nicht die Möglichkeit über die Krankenkasse and die gewünschten Unterlagen zu komemen
von was wohl?am 20.05.2019 | 16:36
Hallo Jens, wenn Sie Arbeitslosengeld über Ihre Bank bekommen haben, versuchen Sie über den Zeitraum von der Bank Kopien zu bekommen. Gruss
Schlaubiam 20.05.2019 | 19:02
Hallo eigene Unterlagen Krankenkasse Bankauszüge und Unterlagen der letzten Firma vor Arbeitslosigkeit und ? Gruss
Hallo Jens, wenn Sie Arbeitslosengeld über Ihre Bank bekommen haben, versuchen Sie über den Zeitraum von der Bank Kopien zu bekommen. Gruss
Was ist an Arbeitslos ohne Leistungsbezug so unverständlich? Liegen die Meldungen der Agentur nicht mehr vor, gibt es hier keine Möglichkeit mehr, diese Zeit noch nachzuweisen!
W°lfgangam 20.05.2019 | 20:32
Hallo Jens1969, ...die Nichtmeldung: - ggf. werden 35 Versicherungsjahre für die vorgezogene Altersrente ab 63 nicht erreicht – mann, Sie sind doch noch jung, das ist noch viel Zeit bis dahin, das zu schaffen, - ggf. ist der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente 'vorübergehend' entfallen ...wenn seit seitdem bis heute wieder versicherungspflichtig beschäftigt, ist dieser Rentenanspruch längst wieder vorhanden, - ggf. ist der Durchschnittswert (Gesamtleistungswert)aller Versicherungszeiten etwas gefallen, was Einfluss auf die etwaige Bewertung für bestimmte Zeiten haben 'kann' – so Sie denn vorhanden sind, - ggf. ist aber rein gar nichts Negatives auf Ihre Rente eingetreten, was man Ihnen in der nächsten Beratungsstelle punktgenau erklären kann. Und ja, mit dieser 'Lücke' im Versicherungsverlauf der Rentenzeiten müssen Sie dann leben/ggf. unbedeutend - Lücken im Gebiss sind da schon bedeutungsvoller/hier jederzeit ohne Fristen auffüllbar ;-) ...gilt nicht für Rentenlücken/keine Nachzahlungsmöglichkeit für Zeiten 2018 und älter. Gruß w.
Rentenschmiedam 21.05.2019 | 13:27
Hallo lieber Experte, zum letzten Absatz hätte ich eine Anmerkung: Eine Zeugenerklärung setzt voraus, dass man das Bezeugte auch wirklich weiß und nicht nur erzählt bekommen hat. Von daher ist eine Zeugenaussage zu einer Alo ohne Leistungsbezug nicht ganz einfach zu bekommen. Aus der Verfügung zu § 58 SGB VI (Alozeiten): "Werden Zeiten der Arbeitslosigkeit durch Zeugen bestätigt, muss sich aus der Zeugenerklärung ergeben, dass die Tatsachenmerkmale des § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI vorgelegen haben. Eine bloße Bestätigung oder nur vage Angaben, dass bei Versicherten Arbeitslosigkeit vorgelegen hat, reichen dafür nicht aus. Es muss insbesondere durch konkrete Angaben dargelegt werden, dass sich Versicherte regelmäßig bei der zuständigen Agentur für Arbeit (siehe Abschnitt 4) gemeldet haben (zum Beispiel Angaben über Termine und Häufigkeit der Arbeitslosmeldung und Vorsprachen zur Aufrechterhaltung des Vermittlungsgesuchs)". Eine eidesstattliche Versicherung ist aber gar nicht zulässig. Sie ist ein Mittel der Glaubhaftmachung nach § 23 SGB X und bei Anrechnungszeittatbeständen der Arbeitslosigkeit ist die Glaubhaftmachung nicht zugelassen, es muß ein Nachweis nach § 21 SGB X vorliegen. Mit besten Grüßen
Jens1969am 21.05.2019 | 17:46
Vielen Dank für die Vielen Antworten
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