Hallo User Jens1969,
User W*lfgang hat Ihnen ausführlich mitgeteilt, welche Folgen es für Sie haben kann, wenn Sie die Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug nicht nachweisen können. Wenn Ihnen die Ausführungen nicht ausführlich genug sind, wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Sie haben angegeben, dass Sie sich in der Zeit von 2013 bis 2015 selbst krankenversichert hatten. War das bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen (z.B. Axa, Debeka o.ä.) oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse? Sollte es bei einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein, dann sollten Sie diese Krankenkasse anschreiben und nachfragen, ob die Unterlagen über die Zeit der Arbeitslosigkeit noch haben. Wenn es ein privates Krankenversicherungsunternehmen war, dann kann es diesen Zeitraum nicht nachweisen.
Wenn Sie in diesem Zeitraum Bewerbungen geschrieben haben, weil Sie arbeitslos waren, dann kann ggfs. die Deutsche Rentenversicherung über Kopien von Bewerbungen, die Sie dann stichprobenartig einsenden, über diesen Zeitraum entscheiden.
Ob die Deutsche Rentenversicherung eine Zeugenerklärungen oder eine Versicherung an Eides statt zulässt, ist dann eine Einzelfallentscheidung und liegt im Ermessen des zuständigen Rentenversicherungsträgers