Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Merkzeichen G verweigert

von Mabuster16.05.2016 | 11:04
3959 Ansichten
25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe in den letzten Jahren aufgrund meiner chronischen Herzinsuffizienz und anderen Krankheiten (Morbus Fabry) das Merkzeichen "G" beantragt. Leider wurde mir dies stets versagt, aber zeitgleich der GdB um 10 erhöht, ohne dass ich dies beantragt hatte. Mittlerweile bin ich bei 70 GdB unberistet. Aufgrund meiner Gehbeeinträchtigung wäre mir das Merkzeichen G und die damit verbundene Möglichkeit zur kostenfreien Nutzung des Nahverkehres viel wichtiger. Habt ihr ähnliche Erfahrungen machen müssen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mabuster,

da es sich hier ausschließlich um ein Forum der Rentenversicherung handelt, kann ich Ihnen bei Ihrer Frage zum Schwerbehindertenrecht leider nicht weiterhelfen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

24 Antworten

Inkaam 16.05.2016 | 11:32
Hallo Mabuster Sie müssen beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Widerspruch einlegen, bzw. einen Verschlimmerungsantrag stellen. Sind Sie der Meinung,dass ihnen das Merkzeichen "G" zusteht, dann müssen Sie entsprechende Arztunterlagen beifügen. MfG Inka
Hannesam 16.05.2016 | 15:38
Merkzeichen G ist heutzutage sehr schwierig zu bekommen falls man nicht im Rollstuhl sitzt. Ich habe auf anraten von Schorsch nun eine Klage beim Sozialgericht laufen...Gutachtertermin ist im Juli. Bei mir gehts um neurologische Gehstörungen. Leider wird immer mit Amputierten Beinen verglichen. Und das mit der Gehstrecke nachzuweisen ist immer schwierig. Alle meine Befunde bestätigten mir die massive Gehstörung mit dieser Gestreckenbegrenzung auf max 1000 m. Das interessierte bisher versorgungsamt und Gutachter nicht ( Die testen 50m im Flur). Ich hoffe sie haben sie haben im Widerspruch mehr Erfolg Viel Glück auch wenn das ganze kein Renten thema ist :-)
Schorscham 16.05.2016 | 15:57
Ich drücke Ihnen beide Daumen und wünsche Ihnen viel Erfolg !! (Diese harte Nuss muss doch wohl zu knacken sein.....) MfG
Schorscham 16.05.2016 | 14:49
Für Widersprüche oder Verschlimmerungsanträge sind die ausstellenden Behörden zuständig, also auch Bürger-, Landratsämter und andere Ämter. Welche Behöre zuständig ist, steht im Feststellungsbescheid. Das Merkzeichen "G" setzt allerdings voraus, dass man nicht dazu in der Lage ist, ortsübliche Wegstrecken ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren in einer üblichen Zeit zurückzulegen. (Faustregel: 2 Kilometer Wegstrecke in 30 Minuten.) Ob diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall gegeben sind, kann alleine aus den angegebenen Diagnosen nicht abgeleitet werden. Für den Nachweis ist ggf. ein aussagekräftiger Befundbericht des behandelnden Arztes erforderlich. MfG
Weiglam 16.05.2016 | 15:09
Hallo Marbuster, In meinem Fall lief es etwas anders. Nachdem ich mein Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt beantragt habe bekam ich 90% GdB und Merkzeichen G,B . In Ihrem Fall wenn Sie der Meinung sind müssten sie Widerspruch einlegen. Und sprechen Sie noch einmal mit ihren Ärzten. Ich wünsche Ihnen viel Glück. Gruß
Hannesam 16.05.2016 | 16:53
Danke Schorsch! Das blöde ist halt das das Gericht einen Ortophäden statt einen Neurologen als Gutachter bestimmt hat obwohl ich extra darauf hingewiesen habe bitte neurologisch begutachtet zu werden. Na mal sehen, das ganze wird sich eh noch ne Weile ziehen. Auch dem Fragensteller nochmal viel Erfolg!
Weiglam 16.05.2016 | 19:23
Hallo Hannes, eine kleine Anmerkung habe ich noch. Ein Merkzeichen G bekommen auch Menschen mit starker Sehbehinderung. Auch Ihnen wünsche ich viel Erfolg. Gruß
Rentner1956am 17.05.2016 | 12:48
Das mit dem Merkzeichen G umsonst die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden können stimmt so nicht. Die Jahresmarke kostet 80 Euro.
Schorscham 17.05.2016 | 14:20
Für Grusi-Empfänger ist die Wertmarke kostenlos. Und selbst 80 Euro Jahresgebühr sind fast umsonst, wenn man regelmäßig Bus oder Bahn fährt. Mit 6 Euro Fahrgeld pro Monat kommt man nämlich nicht weit. MfG
Hannesam 17.05.2016 | 15:30
Richtig! Das ist ca 1/10 von dem was hier der Normalpreis wäre. Und für Em Empfänger die so im Grenzbereich zur Grusi liegen eine Grosse Unterstützung! @ Weigl...Danke...
Rentner1956am 17.05.2016 | 16:21
Ich habe nur angemerkt das die Wertmarke 80 Euro kostet. Ich besitze diese selber auch. Hier wird es immer mehr zur Unsitte etwa hoch zu spielen was eine größere Diskussion hervor ruft. Man muss froh sein nicht noch angegiftet zu werden.
Herz1952am 17.05.2016 | 17:55
Hallo Mabuster, Wenn es um Herzschwäche geht, gehen Sie doch mal zu Ihrem Kardiologen. Der kann bestimmt einen Test auf dem Laufband mit Ihnen machen. Steigungen können da auch mit "eingebaut werden und so eine "ortsübliche Wegstrecke" simuliert werden. Aufgrund der Herzdaten und Atemfrequenz kann er auch feststellen, ob es Ihnen möglich ist oder nicht. Dann haben Sie was "handfestes". Es könnte auch sein, dass er Sie aufgrund Ihrer Herzschwäche nicht auf das Laufband schicken kann, weil es ihm zu riskant erscheint. Aber dann hätten Sie ein "ordentliches" Attest. So müsste es gehen. Ich habe auf das Merkzeichen "G" verzichtet, weil es mir nur kostenloses Parken ermöglicht und zwar auf gebührenpflichtigen Parkplätzen. Da ich diese nicht oft nutze, habe ich mir den Stress erspart. Mit "G" hat man in Bayern diese Möglichkeit. Aber Behindertenparkplätze nutzen geht nur mit "aG", soweit ich mich informiert habe. Mit "G" bekommen Sie auch keine Wertmarke für den Nahverkehr, da ist "aG" erforderlich. Sie können sich auf beim Amt für Behinderte Ihrer Kommune genau erkundigen. Viel Glück beim Antrag auf wenigstens "G".
Rentner1956am 17.05.2016 | 18:48
Mit dem Merkzeichen G gibt es die Wertmarke. Ich habe G und die Marke
Schorscham 17.05.2016 | 19:31
Ich wollte Sie keinesfalls kränken sondern nur sachlich informieren. Denn Ihre Aussage, dass die Wertmarke immer 80 Euro kostet, ist nun mal falsch. MfG
Herz1952am 17.05.2016 | 19:30
Hallo Mabuster, Hallo Rentner1956 In Bayern gibt es bei Merkzeichen "G" Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Eigenbeteiligung oder KFZ-Steuerermäßigung. Letzteres würde mir auch helfen, ist vielleicht aber in Bayern neu. Ich wusste nur, dass es in Bayern "Frei Parken" an gebührenpflichtigen Parkplätzen gibt. Ich habe aber ehrlich gesagt Angst, weil evtl. die Fahrtauglichkeit eingeschränkt werden kann. Es gibt darüber verschiedene Gutachten. Danke
Herz1952am 17.05.2016 | 19:32
Hallo Mabuster, Hallo Rentner1956 In Bayern gibt es bei Merkzeichen "G" Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Eigenbeteiligung oder KFZ-Steuerermäßigung. Letzteres würde mir auch helfen, ist vielleicht aber in Bayern neu. Ich wusste nur, dass es in Bayern "Frei Parken" an gebührenpflichtigen Parkplätzen gibt. Ich habe aber ehrlich gesagt Angst, weil evtl. die Fahrtauglichkeit eingeschränkt werden kann. Es gibt darüber verschiedene Gutachten. Danke
Herz1952am 17.05.2016 | 19:33
Hallo Mabuster, Hallo Rentner1956 In Bayern gibt es bei Merkzeichen "G" Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Eigenbeteiligung oder KFZ-Steuerermäßigung. Letzteres würde mir auch helfen, ist vielleicht aber in Bayern neu. Ich wusste nur, dass es in Bayern "Frei Parken" an gebührenpflichtigen Parkplätzen gibt. Ich habe aber ehrlich gesagt Angst, weil evtl. die Fahrtauglichkeit eingeschränkt werden kann. Es gibt darüber verschiedene Gutachten. Danke
Herz1952am 17.05.2016 | 19:39
Wer noch ein Kfz steuern möchte, sollte sicherheitshalber "G" nicht beantragen. Es könnte Fahruntauglichkeit vorliegen, bzw. Fahruntauglichkeit könnte auch auf "G" zutreffen. http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzei…
Schorscham 17.05.2016 | 19:48
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Auch das ist Unsinn! Nur weil jemand erheblich oder außergewöhnlich gehbehindert ist, ist er noch lange nicht unfähig sicher ein Kfz zu führen. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Vor allem sollte jeder Betroffene ehrlich zu sich selbst sein und kritisch überlegen, ob er noch zur sicheren Kfz.-Führung fähig ist oder nicht. MfG
Herz1952am 17.05.2016 | 19:42
Dies könnte gerade bei Herzinsuffizienz zutreffen.
Herz1952am 18.05.2016 | 14:48
Hallo Schorsch, Ich habe dies auf "innere Krankheiten" bezogen, das können schon Zweifel aufkommen, ob die Person noch fahrtauglich ist. Wenn man nicht 2 Stockwerke hochgehen kann, wird von manchen Gutachtern schon die Fahrtauglichkeit angezweifelt. (Bundesanstalt für Straßenwesen). Bei "rein" körperlichen Behinderungen, gibt es natürlich viele technische Hilfen, die das ausgleichen können. Wenn ich wegen einer eklatanten Herzschwäche also nicht ein Fahrzeug steuern darf, könnte dies auch ein Grund sein, das Merkzeichen "G" zu bekommen. Mich musste im Sommer wegen eines Hitzschlages mein Defi retten, weil durch stundenlanger Übelkeit mit starken Brechreizen eine ventrikuläre Tachykardy (sehr schneller Herzschlag mit einer Frequenz von 300 (muss sich nicht alles auf den Puls auswirken) unterbrochen werden musste. Ich hätte allerdings schon mehr als eine Stunde kein Fahrzeug mehr steuern können. Trotzdem bekam ich ein "absolutes Fahrverbot" für 6 Monate in "Eigenverantwortung" sozusagen, weil es nicht der Führerscheinstelle gemeldet wird. Ich habe den Defi nur prophylaktisch wegen der evtl. Gefahr eines tödlichen Kammerflimmerns. Kommentar meines Kardiologen: Die Kardiologen sind eigentlich der Meinung, dass Menschen, die keinen implantierten Defibrillator haben, nicht ein Fahrzeug führen sollten. Aber über die Dauer des Fahrverbotes gibt es unterschiedliche Ansichten. Deutsche Kardiologische Gesellschaft: Bei Tachykardie 3 Monate. Bundesanstalt für Straßenverkehr: 2 Allgemeinärztinnen mit Dr.-Titel (quer durch alle Krankheiten) sehen 6 Monate vor. Auch Schlaganfall, Diabetes ist geregelt. Auch ein "eigestellter" Diabetiker dürfte eigentlich kein Fahrzeug steuern, weil latent die Gefahr einer "Unterzuckerung" besteht. Während meiner Fahruntauglichkeit sind einige Unfälle passiert bei Diabetikern, Niesanfällen, Hustenanfällen. Bei Diabetikern gilt das Fahrverbot nur bei "Einstellung auf Medikamente, die eine Unterzuckerung hervorrufen können" (insbesondere: Insulin). Am liebsten würde ich in mein Fahrzeug einen Fahrtenschreiber einbauen lassen, der mit dem Defi synchronisiert ist, dass ich nachweisen kann, was zuerst geschah: Der Unfall oder der "Defi-Einsatz". Der Vollständigkeit halber muss ich allerdings auch sagen, dass bei Kammerflimmern der Stromschlag so stark ist, dass man dadurch die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren kann. Aber wenn keiner eingebaut ist, hat man noch weniger Chancen bei einem plötzlichen Herztod zu reagieren. Die Todesrate beträgt ca 90 %. Leider ist es noch nicht gelungen, die Ursachen herauszufinden und vorzubeugen.
Herz1952am 18.05.2016 | 14:54
Bei "quer durch alle Krankheiten" ist gemeint, dass die beiden Ärztinnen nur alle möglichen Krankheiten auf Fahruntauglichkeit bewertet haben. Letztes Jahr habe ich mir selbst 4 Wochen Fahrverbot erteilen (müssen). Oft und lange andauernde Hustenanfälle und während dieser Zeit gleich im Sitzen geschlafen. Das Genick habe ich dann auch noch 3 Wochen danach gespürt (smile).
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026