Hallo,
wenn Ihr regelmäßiger Verdienst zwischen 400,01 EUR und 800,00 EUR liegt, sind Sie versicherungspflichtig. Es ist richtig, dass Sie in diesem Fall nur reduzierte Beiträge zahlen müssen. In der Jahresmeldung wird dann aber auch nur ein gekürztes Entgelt eingetragen. Ihre Rente wird deswegen geringer ausfallen. Ein Verzicht ist nur bei den Rentenversicherungsbeiträgen möglich. Bei Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist die "Gleitzonenregelung" in jedem Fall anzuwenden.
Rentenversichert sind Sie dabei in jedem Fall in vollem Umfang.
Ein Verzicht - also eine Zahlung von normalen Beiträgen - hätte tatsächlich nur Auswirkungen auf die Rentenhöhe, da Ihr Arbeitgeber in der Jahresmeldung dann das tatsächliche Gehalt melden würde.
Wenn Sie auf die Anwendung der Gleitzonenregelung in der Rentenversicherung verzichten wollen, also höhere Beiträge zahlen wollen, dann müssen Sie das Ihrem Arbeitgeber gegenüber schriftlich erklären. Tun Sie das innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der neuen Beschäftigung als "Midijobberin", wird der Verzicht rückwirkend ab Beginn gültig, ansonsten mit Wirkung für die Zukunft. Die Entscheidung für den Verzicht ist endgültig und gilt für die gesamte Dauer der Beschäftigung bei diesem Arbeitgeber.