Hallo wuridan,
Klugpuper und DRV haben Ihnen schon richtig geantwortet. Auf die Altersrente werden nur Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen (z.B. Vorruhestandsgeld)angerechnet. Bei Mieteinnahmen kommt es somit darauf an, ob diese in einem gewerblichen Zusammenhang erzielt werden (im Steuerbescheid "Einkünfte aus Gewerbebetrieb") - dann wäre das Teil des Arbeitseinkommens und damit auch anrechenbarer Hinzuverdienst. Rein privat erzielte Mieteinnahmen (im Steuerbescheid "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung") sind bei Alters- und EM-Renten nicht anrechenbar (in bestimmten Fällen jedoch bei Witwenrenten).