Hallo ChriNo,
mit dem Übergangsgeld werden die Leistungen zum Lebensunterhalt gezahlt. Leistungen, wie Wohngeld, gehören nicht zum Leistungskatalog der Rentenversicherung.
Ob inwieweit ein Anspruch auf Wohngeld/Mietkostenzuschuss besteht, ist über die örtliche Stadtverwaltung zu prüfen.