Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Militärische Ausbildung während DDR-Hochschulstudium

von DDR-Student26.11.2014 | 19:31
2995 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe von 1970 bis 1974 in der ehemaligen DDR ein Hochschulstudium absolviert. Ich hatte vor dem Studium noch keinen Wehrdienst absolviert. Im 2. Studienjahr wurde zwangsweise für einen Monat eine sogenannte "militärische Ausbildung" durchgeführt, welche mit der Vereidigung und dem Dienstgrad Soldat endete. Der Nachweis steht im Studienbuch mit folgendem Eintrag und Unterschrift: Militärische Ausbildung 10.09.1971 - 10.10.1971 Unterschrift Ist diese Zeit gleichwertig mit normalem Wehrdienst oder ist das normale Ausbildungszeit? Ergibt das evtl. eine Beitragszeit von 2 Monaten mit 75% Durchschnittsverdienst? Da kommen dann nicht mehr als 4 Euro Rente heraus. Mein Rentenkonto ist ansonsten vollständig geklärt. Kann man das Studienbuch als Nachweis dafür beim Rentenantrag einfach nachreichen, ohne dass die komplette Kontenklärung noch einmal gemacht werden muss? Ich bin mir nicht sicher, ob sich das lohnt, diese Zeit nachzureichen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo DDR-Student,

leider kann Ihre Frage nicht abschließend beantwortet werden.

Der Hinweis von zelda bezieht sich auf Reservisten. Dies ist in Ihrem Fall nicht zutreffend.

Insofern sollten Sie Ihr Studienbuch und Ihren Wehrpass bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einreichen, damit geprüft werden kann, ob diese Zeit als Beitragszeit angerechnet werden kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Rübergemachtam 26.11.2014 | 20:42
Da kann man mal wieder sehen, dass die Wiedervereinigung nur Chaos verursacht hat. Als ich damals rübergemacht habe, stand die Mauer noch und ich hatte hier im Westen so eine Art Privilegiertenstatus. Aber seit es die Mauer nicht mehr gibt, sind meine Privilegien futsch, da ich von da an keinen Flüchtlingsstatus mehr genieße, sondern ein ganz normaler Bundesbürger bin. Schade......
zeldaam 26.11.2014 | 20:42
Hallo, m.E. ist hier der letzte Absatz analog anzuwenden, damit entsteht keine Beitragszeit: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… MfG zelda
DDR-Studentam 26.11.2014 | 19:53
Findet folgender Paragraf in dem Falle Anwendung für 1 oder 2 Monate? § 256a SGB VI Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (4) Für Zeiten vor dem 1. Januar 1992, in denen Personen aufgrund gesetzlicher Pflicht mehr als drei Tage Wehrdienst oder Zivildienst im Beitrittsgebiet geleistet haben, werden für jedes volle Kalenderjahr 0,75 Entgeltpunkte, für jeden Teilzeitraum der entsprechende Anteil zugrunde gelegt.
Schilas Mamaam 26.11.2014 | 21:03
Oooooch, ich habe wirkliches Mitleid, ein ganz normaler Bürger !
W*lfgangam 26.11.2014 | 23:14
Hallo Rübergemacht, dass Ihre Ost-Zeiten immer noch/weiterhin den 'West-Status' bei der Bewertung genießen, ist Ihnen bekannt?! Sofern Sie offensichtlich vor dem 18.05.1990 'rübergemacht' sind. Den Flüchtlingsstatus verliert man nicht, er ist auf den Zeitpunkt der Flucht/Ein-Ausreise bezogen - oder sind Sie aufgefordert worden, die grüne Klapppappe/Ausweis abzugeben und schnellstens zurückzuflüchten, damit ein Statuswechsel bei Einreise aus zB. Sachsen in die westlichen Bundesländer neu dokumentiert wird ? ;-) Gruß w. ...wenn Sie Ihr Quartier auf den letzten Mauerresten aufgeschlagen haben sollten, ist das natürlich bedauerlich. Gerüchteweise wurden 7 Brücken aus Mauerteilen errichtet, dadrunter soll es auch ganz kuschelig sein. Packens vorsichtshalber 'Anti-Ostzonen-Spray' ein ...falls nicht normale Bundesbürger Ihnen zu nahe rücken 8-)
DDR-Studentam 27.11.2014 | 08:49
@zelda: Vielen Dank, das war eindeutig. Damit ist diese Zeit ganz eindeutig KEINE Beitragszeit. Das hätte nicht viel gebracht, aber beruhigt mein Gewissen, dass ich nichts übersehen habe. @Rübergemacht: Ach, das tut mit aber jetzt leid. Ich bin im Juli 1990 "rübergemacht". Als "DDRler" hatte ich damals weniger Privilegien als der normale Bundesbürger und musste nachweisen, dass ich trotzdem für einen qualifizierten akademischen Beruf geeignet bin. Und ich habe es geschafft!!!
arnieam 27.11.2014 | 11:22
ja, auf jedenfall für 1 monat einreichen abzüglich der kk u. pflegevers. kommt bestimmt ein enormer betrag herraus.:-)) mein gott was für eine schlimme westwelt:-))
das kann nicht wahr seinam 27.11.2014 | 14:41
Da wird um jeden Cent Rente gekämpft, den man vielleicht bekommen könnte ---- obwohl man selbst nie irgendeine Vorleistung erbracht hat. Aber das spielt keine Rolle, es gibt ja genug andere Leute, die das dann mit ihren Beiträgen finanziert haben.
DDR-Studentam 27.11.2014 | 19:13
@Experte: Für Reservisten wurde während dieser Dienstzeit Stipendium weiterbezahlt. Damit wird begründet, dass keine Beitragszeit vorlag. Während meiner militärischen Ausbildung wurde auch Stipendium bezahlt. Somit liegt der gleiche Sachverhalt wie bei der Personengruppe der Reservisten vor. Die Anerkennung als Beitragszeit ist äußerst unwahrscheinlich und lohnt den Aufwand für mich nicht. @arnie: Es geht um etwa 1,48 Euro netto für einen Monat :-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026