Hallo DDR-Student,
leider kann Ihre Frage nicht abschließend beantwortet werden.
Der Hinweis von zelda bezieht sich auf Reservisten. Dies ist in Ihrem Fall nicht zutreffend.
Insofern sollten Sie Ihr Studienbuch und Ihren Wehrpass bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einreichen, damit geprüft werden kann, ob diese Zeit als Beitragszeit angerechnet werden kann.