Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Frage,
wenn Sie bereits eine Altersrente beziehen, ist die Anrechnung der Unfallrente im Bescheid aufgeführt.
Sollten Sie noch keine Rente erhalten, können Sie sich bei unseren Beratungsstellen berechnen lassen, ob es zu einer Kürzung der Altersrente kommen könnte.
Hallo Frage Beschädigtenrente BUND,
ich weiß nicht ob sich Ihre Frage tatsächlich, auf eine Beschädigtenrente nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG) bezieht oder ob Sie mit "Beschädigtenrente vom Bund" eine andere Leistung meinen.
Sie können gerne mit Ihren Bescheiden über Ihre Rentenleistungen in einer unserer Beratungsstelle vorsprechen.
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