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Experten-Antwort

Minderung des Wohnförderkontos

von trixi04.08.2018 | 11:09
725 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, angenommen mein Wohnförderkonto hat zum Zeitpunkt X einen Stand von 10.000 €. Nun möchte ich vor Beginn der Auszahlungsphase nach X mindern. Das Wfk ist ein Dokumentationskonto, d.h., ich schulde nicht den Betrag, sondern aus den 10.000 € errechnen sich die Steuerschulden nach Beginn der Auszahlungsphase. Jetzt mindere ich durch Einzahlung von z.B. 200 € auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag. Was genau geschieht nun mit den 200 €? - Mindern Sie nun die 10.000 € und sind dann weg, obwohl ich die 10.000 € nicht schulde? - Mindern sie die 10.000 € und sind dann Guthaben im zum mindern verwendeten Altersvorsorgevertrag? - Irgendwas dazwischen? Mit freundlichen Grüßen Trixi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo trixi,

bitte wenden Sie sich ggf. auch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und lassen Ihren individuellen Sachverhalt dort einschätzen.

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8 Antworten

Grokoam 04.08.2018 | 11:13
Sowohl als auch.
Xantenam 04.08.2018 | 11:37
Also ich finde auch irgendwo dazwischen.
Riesteram 04.08.2018 | 12:15
Was sagt denn Ihr Vertragspartner über den Sie das WfK eröffnet haben, als erster Ansprechpartner dazu, oder haben Sie den gar nicht gefragt? Letztendlich bezahlen Sie ihn schließlich durch den Vertragsabschluss für solche Antworten.
Modi1969am 04.08.2018 | 14:12
Hallo Trixi, Ihre beschriebene Idee ist zwar geltendes Recht, wird aber wohl graue Theorie bleiben: ich wollte mein WFK ebenfalls vor Beginn der Auszahlungsphase mindern, bin aber auf Granit gestoßen: weder mein aktueller, noch andere Anbieter wollen Beträge zur Minderung des WFK annehmen. Die ZfA schrieb mir hierzu, dass die Minderung des WFK durch Einzahlungen in einen auf meinen Namen lautenden Spar-Riestervertrag vor Beginn der Auszahlungsphase möglich seien, SOFERN VERTAGLICHE REGELUNGEN NICHT DAGEGEN STEHEN. Offensichtlich hat die Versicherungsbranche kein Interesse an der gesetzlich eigentlich vorgesehenen Regelung. Sollte Ihr Anbieter das Geld nehmen, ist das wohl ein 6er im Lotto... Wäre es in dem Fall möglich, den Anbieter zu benennen, der das Geld nimmt?
Riesteram 06.08.2018 | 20:15
Wäre es in dem Fall möglich, den Anbieter zu benennen, der das Geld nimmt?
Bis jetzt ist das eine theoretische Frage, die sich daraus ergibt, dass das Lesen des EStG da nicht weiterhilft. Die Expertenantwort im Thread lässt darauf schließen, dass es die Experten hier auch nicht wissen.
Wie schon zuvor erwähnt, fragt man auch zuerst den zuständigen Vertragspartner und wenn der es nicht beantworten kann, hat man wohl den falschen privaten Vertragspartner gewählt!
trixiam 19.08.2018 | 15:09
Zitat von Riester anzeigenausblenden
Bis jetzt ist das eine theoretische Frage, die sich daraus ergibt, dass das Lesen des EStG da nicht weiterhilft. Die Expertenantwort im Thread lässt darauf schließen, dass es die Experten hier auch nicht wissen.
Wie schon zuvor erwähnt, fragt man auch zuerst den zuständigen Vertragspartner und wenn der es nicht beantworten kann, hat man wohl den falschen privaten Vertragspartner gewählt!
[ ] Sie haben erkannt, dass es diesen nicht gibt.
trixiam 19.08.2018 | 16:40
Ich versuche das mal selbst zu beantworten: Zuest gehe ich davon aus, dass die 10.000 € zu 100% steuerverstrickt sind, meint alle Beiträge wurden steuerlich abgesetzt. Nun mindere ich das Wohnförderkonto um 100.00€. Dieser Betrag wird zu 100% Altervorsorgeguthaben, ist aber, da schon steuerverstrickt nicht mehr steuerlich absetzbar. Zahle ich 100€ ein, ohne zu mindern, kann ich diesen Betrag bis zu jährlich 2100€ steuerlich geltendmachen, wodurch dieser Betrag steuerverstrickt wird. Könnte das richtig sein? Trixi
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