Hallo Sa,
die Antwort vom `Fastrentner` kann ich bestätigen.
Falls gewünscht gibt es zum V0060 auch noch einen Erläuterungsbogen. Dieser wäre unter der Vordrucknummer V0061 zu finden.
Bevor freiwillige Beiträge gezahlt werden sollten Sie eine Beratung bei Ihrer Auskunfts- und Beratungsstelle in Anspruch. Im Regelfall zahlt man freiwillige Beiträge um einen gewissen Zweck zu erfüllen (z.B. weiterhin die Chance auf 45 Beitragsjahre). Falls Ihr Zweck darin besteht den Erwerbsminderungsschutz aufrecht zu erhalten, so ist eine freiwillige Beitragszahlung u.U. gar nicht erforderlich, da dieser Schutz bei Besuch einer Vollzeitschule erhalten bleibt.