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Experten-Antwort

Mindestbeitrag

von Sa26.03.2018 | 12:59
438 Ansichten
6 Antworten

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Hallo Zusammen, ich bin 47 Jahre und mache im Moment eine 3-jährige schulische Ausbildung. Ich finanziere die Ausbilung komplett selbst von meiner Abfindung, ab November kommen keine Beiträge mehr auf mein Rentenkonto . Wie kann ich selbst den Mindestbetrag (und wir hoch ist der im Moment) einzahlen, gibt es ein Antrag oder Formular ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sa,

die Antwort vom `Fastrentner` kann ich bestätigen.

Falls gewünscht gibt es zum V0060 auch noch einen Erläuterungsbogen. Dieser wäre unter der Vordrucknummer V0061 zu finden.

Bevor freiwillige Beiträge gezahlt werden sollten Sie eine Beratung bei Ihrer Auskunfts- und Beratungsstelle in Anspruch. Im Regelfall zahlt man freiwillige Beiträge um einen gewissen Zweck zu erfüllen (z.B. weiterhin die Chance auf 45 Beitragsjahre). Falls Ihr Zweck darin besteht den Erwerbsminderungsschutz aufrecht zu erhalten, so ist eine freiwillige Beitragszahlung u.U. gar nicht erforderlich, da dieser Schutz bei Besuch einer Vollzeitschule erhalten bleibt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Fastrentneram 26.03.2018 | 13:06
Vordruck V0060 und bei Abbuchung zusätzlich V0005 sind über die Internetseiten der DRV abrufbar. Der Mindestbeitrag beträgt aktuell 83,70 Euro monatlich.
Soam 26.03.2018 | 14:38
Hallo, wieso ab November? Wenn Sie fertig sind, dann sind Sie 50 Jahre. Und Sie wissen doch ab 50+ wird es sehr eng. Ich habe meine dicke Abfindung (80.0000) auf die hohe Kante gelegt. Aber ist Deine Entscheidung. Und nicht vergessen, immer fleißig lernen. Mit freundlichen Grüßen
Fast_richtigam 26.03.2018 | 17:09
Es sei noch ergänzt, dass Sie mit einem Alter von 47 Jahren, mit freiwilligen Beiträgen Ihren Erwerbsminderungsschutz nicht aufrecht erhalten können, da Sie das Kriterium bis 1984 schon fünf Jahre mit Pflichtbeiträgen haben zu müssen, nicht erfüllt haben.
Bis 1984 muss lediglich die allgemeine Wartezeit erfüllt gewesen sein, dies nicht zwingend in Form von Pflichtbeiträgen, auch freiwillige Beiträge erfüllen diese Voraussetzung.
Fastrentneram 26.03.2018 | 16:19
Es sei noch ergänzt, dass Sie mit einem Alter von 47 Jahren, mit freiwilligen Beiträgen Ihren Erwerbsminderungsschutz nicht aufrecht erhalten können, da Sie das Kriterium bis 1984 schon fünf Jahre mit Pflichtbeiträgen haben zu müssen, nicht erfüllt haben.
Fastrentneram 26.03.2018 | 17:27
Zitat von Fast_richtig anzeigen
Bis 1984 muss lediglich die allgemeine Wartezeit erfüllt gewesen sein, dies nicht zwingend in Form von Pflichtbeiträgen, auch freiwillige Beiträge erfüllen diese Voraussetzung.
Stimmt! Ist in diesem Fall aber nicht relevant, da freiwillige Beiträge erst ab dem 16. Lebensjahr gezahlt werden können, der Versicherte mit 47 Jahren zum Geburtsjahrgang 1970 und 1971 gehören dürfte und daher bis 1984 auf keinen Fall die allgemeine Wartezeit erfüllt sein kann.
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