"Schade" hat völlig recht. Prinzipiell möglich ist der Regelbeitrag (derzeit ca. 420 EUR monatlich), in den ersten 3 Kalenderjahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit der halbe Regelbeitrag (derzeit ca. 210 EUR monatlich) und der individuelle einkommensgerechte Beitrag, der sich aus 19,9% des tatsächlichen Einkommens berechnet. Die 79,60 EUR monatlich dürfen wirklich nur die Selbständigen zahlen, deren tatsächliches Einkommen bei 400 EUR liegt.
Nach den ersten drei Jahren werden die Selbständigen, die den halben Regelbeitrag zahlen automatisch von der Rentenversicherung angeschrieben, welchen Beitrag (vollen Regelbeitrag oder einkommensgerechten Beitrag) sie jetzt weiterzahlen möchten. Auch während der weiteren selbständigen Tätigkeit ist es jederzeit möglich, für die Zukunft zwischen den einzelnen Beitragsarten zu wechseln.