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Experten-Antwort

Mindestbeitrag im Folgejahr, wenn Kind wegfällt

von Riesterfrage09.02.2021 | 16:46
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Das Einkommen 2020 betrug 35.000 EUR. Kindergeld wurde bis Mai 2020 für zwei Kinder gezahlt, danach nur noch für eins. Wie hoch ist der Mindestbeitrag für den Erhalt der vollen Zulagen in 2021 und 2022 ?

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Riesterfrage,

ich gehe davon aus, dass Sie unmittelbar zulagenberechtigt sind und es sich bei dem Jahresgehalt in Höhe von 35.000 EUR um das sozialversicherungspflichtige Entgelt in 2020 handelt. Dann rechnet es sich für 2021 wie folgt:

35.000 EUR x 4% = 1.400 EUR

abzüglich Grundzulage 175 EUR

abzüglich Kind 1 185 EUR (wenn Kind vor 2009 geboren)

abzüglich Kind 2 185 EUR (wenn Kind vor 2009 geboren)

Mindesteigenbeitrag: 855 EUR

Ab 2022 dürfen Sie nur noch eine Kinderzulage bei der Berechnung berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Riesterfrage,

nach nochmaliger Recherche muss ich meine gestrige Antwort wie folgt korrigieren:

Für den Anspruch auf Kinderzulage muss in dem Beitragsjahr, für das die Kinderzulage beantragt wird, pro Kind mindestens für einen Monat Kindergeld an den Zulageberechtigten ausgezahlt worden sein. Auf den Zeitpunkt der Auszahlung des Kindergeldes kommt es nicht an. Der Anspruch besteht für ein Beitragsjahr auch dann, wenn das Kindergeld für dieses Jahr erst in einem späteren Kalenderjahr rückwirkend gezahlt wird.

Somit gilt für Ihre Rechnung sowohl für das Jahr 2021 und 2022 folgendes:

35.000 EUR x 4% = 1.400 EUR abzüglich 175 EUR Grundzulage und Kinderzulage für 1 Kind in Höhe von 185 EUR für das im jeweiligem Jahr noch (anteilig) Kindergeld bezogen wird = Mindestbeitrag in Höhe von 1.040 EUR.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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