Hallo Riesterfrage,
ich gehe davon aus, dass Sie unmittelbar zulagenberechtigt sind und es sich bei dem Jahresgehalt in Höhe von 35.000 EUR um das sozialversicherungspflichtige Entgelt in 2020 handelt. Dann rechnet es sich für 2021 wie folgt:
35.000 EUR x 4% = 1.400 EUR
abzüglich Grundzulage 175 EUR
abzüglich Kind 1 185 EUR (wenn Kind vor 2009 geboren)
abzüglich Kind 2 185 EUR (wenn Kind vor 2009 geboren)
Mindesteigenbeitrag: 855 EUR
Ab 2022 dürfen Sie nur noch eine Kinderzulage bei der Berechnung berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung