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Ob eine freiwillige Versicherung in Ihrem Fall erforderlich oder sinnvoll ist, läßt sich nur anhand Ihres bisherigen Versicherungslebens klären.
Wir empfehlen daher dringend, ein persönliches Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. In diesem Gespräch können Ihnen ausführlich die Auswirkungen einer freiwilligen Versicherung erläutert werden.
Der freiwillige Mindestbeitrag für das Jahr 2014 beträgt monatlich 85,05 EUR
Hallo, ich habe folgende Frage: Ich bin seit längerem mit kurzen Unterbrechungen arbeitslos und bekomme keine Leistungen. Ich bin arbeitslos gemeldet und werde von der Integrationsberatung betreut. Meine Sachbearbeiterin muß mich in 6 Wochen "weiterreichen" da ich dann 1 Jahr am Stück arbeitslos bin. Sie sagt, sie kann mir nicht mehr weiterhelfen und sie wüßte auch nicht warum ich keinen Job bekomme, da sowohl mein Profil als auch meine Bewerbungen gut sind und ich auch nett und kompetent rüberkomme. Außerdem ist sie überzeugt, dass ich auch alleine klarkomme, da ich mich wirklich um Arbeit bemühe. Nun zu meiner Frage: Wenn ich Beiträge zur Rentenversicherung leisten würde, könnte ich mich dann bei der Agentur für Arbeit abmelden und wie hoch wäre so ein Mindestbeitrag. Was müßte ich in diesem Fall alles bedenken und hätte ich irgendwelche Nachteile? Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann und bedanke mich schon mal im voraus.Sie fragten ja nach den Mindestbeitrag Bin der Meinung es sind 85,05 mtl. somit 1020,60 im Jahr. Berechnungsgrundlage 450 x 18,9% RV.Beitrag ergeben eben 85,05 Euro. Vielleicht hilft Ihnen dies weiter. MfG.
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