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Experten-Antwort

Mindestbeitrag sinnvoll wenn nicht versicherungspflichtig

von Christian25.06.2010 | 09:52
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12 Antworten

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Sehr geehrte Rentenexperten, ich (44Jahre alt) bin aktuell von der Rentenversicherung als selbstständig eingestuft worden und jetzt nicht mehr beitragspflichtig. Bisher habe ich ca. 20Jahre ununterbrochen Rentenbeiträge bezahlt. Ist es sinnvoll jetzt den Mindestbeitrag weiterhin zu zahlen, um u.U. den bis jetzt erworbenen Altersrentenanspruch evt. vor dem 67 Lebensjahr mit Abschlägen zu beziehen oder spielt das keine Rolle?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von Tschacka kann ich nur zustimmen.

Mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen können Sie den Versicherungsschutz für eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht aufrecht erhalten.

Fall Sie jedoch neben Ihrer selbständigen Tätigkeit einen Minijob (mit Verzicht auf die Versicherungs-freiheit) machen könnten, so wäre dies eine Möglichkeit, sehr kostengünstig weiterhin den Schutz für eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht zu erhalten.

Allerdings haben Sie durch die Zahlung dieser sogenannten Pflichtbeiträge keinen Berufsschutz nach "alter Rechtsprechung".

Dieser Berufsschutz kommt nur für Personen in Betracht, die vor dem 02.01.1961 geboren sind.

Es ist sehr sinnvoll bei dieser Problematik den Termin in der Beratungsstelle wahrzunehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

11 Antworten

Tschackaam 25.06.2010 | 10:53
Hallo Christian, eine freiw. Versicherung ist nicht ratsam, da Sie mit freiw. beiträgen den Versicherungsschutz für eine evtl. Rente wegen Erwerbsminderung nicht aufrecht erhalten können. Schauen Sie sich mal das Hinweisblatt V 090 an. www.deutsche-rentenversicherung.de Suchfunktion nutzen und hier einfach V0090 ohne Leerzeichen eingeben. Da steht das genau erklärt. Evtl. wäre aber eine versicherungspflicht auf Antrag zu überlegen. Geht jedoch nur, wenn Ihr Gewinn aus der selbst. Tätigkeit regelmäßig 400,00 EUR übersteigt. Tipp: Bescheid nehmen und einen Termin zur persönlichen Beratung bei der Beratungsstelle der DRV ausmachen. ggf. wird dort auch gleich ein entsprechender Antrag aufgenommen. MfG Tschacka p.s. sollte eine Weiterversicherung nicht gegeben sein, bleibt nur noch die private Vorsorge!!!
Heikeam 25.06.2010 | 11:11
hallo, aber: freiwillige Beiträge werden auf die 45 Versicherungsjahre für die abschlagsfreie Rente ab dem 65. Lebensjahr nicht angerechnet. Heike
Tschackaam 25.06.2010 | 10:58
nochmal (hab ich vergessen), klar würden die freiw. Beiträge mitgezählt für die spätere Altersrente und da Sie momentan 20 Jahre haben, geht's erst mit 67. Zahlen Sie noch weitere Beiträge ein, dann könnten Sie die 35 j. Wartezeit erfüllen und "schon" ab 63 in vorgezogene AR gehen (mit 14,4 % Abschlag!!!) schaffen Sie die 45 j. Wartezeit, dann ab 65 ohne Abschläge (Altersrente für besonders langj. Versicherte!) insofern ist eine Weiterversicherung manchmal doch ratsam, aber... Sie könnten diese Monate auch leichter "voll kriegen". Suchen Sie sich neben Ihrer selbst. Tätigkeit (sofern realisierbar) einen Minijob, verzichten auf die Versicherungsfreiheit und stocken den Rentenversicherungsbeitrag auf. Bei 400,00 EUR würden Sie sodann einen eigenen Beitrag von derzeit 19,60 EUR zahlen und jetzt kommt der Knaller.... :-) Dieser Beitrag ist ein echter Pflichtbeitrag!!! Sie hätten somit weiterhin den kompletten Versicherungsschutz und die Monate kommen zur Wartezeit hinzu!!!! Billiger geht's net! Aber das ist jetzt ein wenig viel, daher schnell zur Beratungsstelle und alles geschriebene bestätigen lassen :-) MfG Tschacka
Tschackaam 25.06.2010 | 11:29
Hallo Heike, yep, stimmt!
vanthemanam 25.06.2010 | 13:25
So ein Quatsch. Wieso sollte damit die Gesamtleistungsbewertung kaputtgemacht werden?
Hurra!am 25.06.2010 | 12:13
Ein Pflichtbeitrag, das ist echt ein Knaller!!! Damit versauen Sie sich aber auch garantiert die Gesamtleistungsbewertung und bekommen unter Umständen sogar weniger Rente. Tschacka sei Dank!
...am 25.06.2010 | 14:33
1.) Der Durchschnittswert der Gesamtleistungsbewertung sinkt, wenn die Beiträge aus einer versicherungspflichtigen geringfügigen Beschäftigung niedriger sind, als die bisher eingezahlten Beiträge (und davon kann man wohl ausgehen...) Aber wohl immernoch besser, als den Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung vollständig zu verlieren...
TCKam 25.06.2010 | 15:38
Hallo ... das ist aber nur die halbe Wahrheit. Der Gesamleistungswert sinkt zwar (das ist klar); aber wenn gar keine rentenrechtliche Zeiten (also Lücken) vorhanden sind, sinkt der Wertr noch stärker. Insofern steigert jeder auch noch so geringe Beitrag den Gesamtleistungswert. Dies gilt grundsätzlich selbst dann, wenn zeitgleich Anrechnungszeiten vorhanden sind, weil beim Vergleichswert beitragegeminderte Zeiten bei den belegsfähigen Zeiten abgezogen werden.
Christianam 26.06.2010 | 09:50
Hallo, und danke für die vielen Antworten zu meiner Frage. Ich habe es jetzt so verstanden, dass der freiwillige Mindestbeitrag mir gar nichts nützen würde - was das "eher in Rente gehen" betrifft, da er ja nur freiwillig bezahlt worden wäre. Außerdem ist ein BU-Versicherungsschutz damit auch nicht aufrecht zu erhalten. Das einzige, was bleibt scheint eine geringfügige Aufstockung der Altersrente zu sein - die sich vermutlich anlegetechnisch kaum lohnt. Obwohl hier einige schreiben, dass die Rente mit Einzahlung von niedrigen Beiträgen auch sinken könnte ? Das ist mir jetzt noch nicht klar. Ich habe einen Beratungstermin beantragt (leider erst Mitte Juli) Viele Grüße Christian
Tschackaam 28.06.2010 | 10:58
ey du Heini (@Hurra), ein echter Pflichtbeitrag ist immer noch mehr Wert, als eine echte Lücke! Und es ging in meinem Beitrag hauptsächlich um den Versicherungsschutz. Wie hoch könnte wohl der von Ihnen angesprochene Gesamtleistungswert von Christian sein, wenn in den nächsten 30 Jahren keine Beiträge mehr kommen? und vor allem welche Zeiten werden denn mit dem Gesamtleistungswert tatsächlich bewertet??????? Häh und ? Na los, du Schlaumeier, jetzt zeig mal was du drauf hast... Blödmann! @Christian, Termin ist völlig korrekt. Da wird man Ihnen helfen und das Ganze nochmal richtig erklären. MfG Tschacka
Christianam 29.06.2010 | 11:41
Danke nochmals für die Antwort. Das Thema Rente bei Berufsunfähigkeit ist mir klar geworden. Mir ging es ja in meiner ursprünglichen Frage hauptsächlich um die Möglichkeit der Inanspruchnahme der "normalen" Rente vor Erreichen der 67-Altersgrenze.
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