Dem Beitrag von Tschacka kann ich nur zustimmen.
Mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen können Sie den Versicherungsschutz für eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht aufrecht erhalten.
Fall Sie jedoch neben Ihrer selbständigen Tätigkeit einen Minijob (mit Verzicht auf die Versicherungs-freiheit) machen könnten, so wäre dies eine Möglichkeit, sehr kostengünstig weiterhin den Schutz für eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht zu erhalten.
Allerdings haben Sie durch die Zahlung dieser sogenannten Pflichtbeiträge keinen Berufsschutz nach "alter Rechtsprechung".
Dieser Berufsschutz kommt nur für Personen in Betracht, die vor dem 02.01.1961 geboren sind.
Es ist sehr sinnvoll bei dieser Problematik den Termin in der Beratungsstelle wahrzunehmen.