Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Mindestbeitrag zu RV

von Maus19.07.2010 | 16:18
1453 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Liebe Experten, da ich die Mindestbeiträge regelmäßig entrichte, welche Vorteile habe ich dadurch? Kann ich z.B. auch eine med. Reha erhalten, wenn ich diese benötige? Herzlichen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich gehe davon aus, dass Sie freiwillige Mindestbeiträge zahlen.

Ob und wie sich die Zahlung bei Ihnen persönlich auswirkt, kann nur unter Berücksichtigung Ihres kompletten Versicherungslebens beantwortet werden. Sie sollten sich daher mit Ihrer Frage an Ihren Rentenversicherungsträger wenden oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung aufsuchen.

Allgemein kann man sagen, dass sich die Zahlung von freiwilligen Mindestbeiträgen wie folgt auswirkt:

1. Sie erhöhen den Zahlbetrag der Rente. So führt z. B. die Zahlung von 12 Mindestbeiträgen in Höhe von 79,60 Euro zu einer monatlichen Rentensteigerung von 4,08 Euro. Dies gilt allerdings nur, wenn dadurch nicht gleichzeitig die Bewertung beitragsfreier Zeiten negativ beeinflusst wird.

2. Durch freiwillige Beiträge können Wartezeiten für die Gewährung bestimmter Renten erfüllt werden, z. B. 5 Jahre bei Erwerbsminderungs- und Regelaltersrenten oder bei Hinterbliebenenrenten oder 35 Jahre für langjährig Versicherte.

Bei den Erwerbsminderungsrenten ist aber noch zu beachten, dass die weitere Voraussetzung, dass in den letzten 5 Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sein müssen, mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht erfüllt werden kann. Diese Voraussetzung muss aber nicht erfüllt sein, wenn Sie vor dem 1.1.1984 bereits 60 Monate an Beitragszeiten haben und nach dem 31.12.1983 jeden Monat lückenlos belegt haben, wobei auch freiwillige Beiträge zählen.

3. Für die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früherer Begriff: berufsfördernde Maßnahmen) muss eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt sein. Dazu zählen auch freiwillige Beiträge.

Sofern Sie erwerbsgemindert sind oder dies droht und Sie 60 Monate Beitragszeiten (incl. freiwillige Beiträge) in der Rentenversicherung haben, können ggf. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gewährt werden.

Wie bereits oben ausgeführt, muss dies aber immer unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026