Ich nehme mal an, Sie haben Kenntnis von der (relativ neuen) BSG-Rechtsprechung.
Grundsätzlich benötigen Sie 5 Jahre (60 Monate) an Versicherungszeiten, um einen Anspruch auf Regelaltersrente zu haben. Für Kinder die ab 1992 geboren sind, erhalten Sie je 3 Jahre "gutgeschrieben". Bisher war es aber so, dass Sie als Mitglied im Versorgungswerk von dieser "Gutschrift" ausgeschlossen waren. Das BSG hat nun aber anders entschieden, mit der Folge, dass Sie nun doch die so genannte Kindererziehungszeit erhalten.
Da aufgrund dieser Rechtsprechung die Rentenversicherungsträger ihr Verfahren ändern müssen und dies wohl noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, würde ich Ihrem Rentenversicherungsträger diese Zeit noch lassen. Warten Sie bis nächstes Jahr und stellen dann einen Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten.