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Experten-Antwort

Mindestversicherungszeit für nach Deutschland eingewanderte

von Daniela26.03.2020 | 18:40
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3 Antworten

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Hallo, mein Vater befindet sich in der folgenden Situation. Seit dem Jahr 2015 lebt er in Deutschland. (Geboren und gelebt hat er in der Ukraine) Nun hat er Schwebehinderung in Höhe von 50% anerkannt bekommen. Dank dieser hätte er theoretisch die möglichkeit mit 61 Jahren und zwei Monaten frühzeitig die Altersrente zu bekommen (Er ist 1959 geboren). Allerdings ist diese ja an eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren gebunden, was bei ihm ja gar nicht möglich ist. Würde die Zeit, in der er in der Ukraine arbeitstätig war mitzählen, hätte er die 35. Wie wird es in so einer Situation gemacht? Hat trotzdem ein Anrecht darauf? Vielen Dank für Ihre Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Daniela,

bei bestehendem Sozialversicherungsabkommen könnten die Zeiten grundsätzlich für die Wartezeit von 35 Jahren anerkannt werden.

Das Abkommen mit der Ukraine ist allerdings bisher noch nicht in Kraft getreten. Das Abkommen bedarf der Ratifikation.

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2 Antworten

KSCam 26.03.2020 | 18:55
Zeiten im Ausland werden dann bei den Mindestzeiten (hier 35 Jahre) mitgezählt wenn es ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen gibt. Solange es so ein Abkommen mit der Ukraine nicht gibt, interessieren die dortigen Beitragszeiten bei der DRV niemanden. Dieses Abkommen ist derzeit wohl in Vorbereitung muss aber von den Parlamenten beider Staaten genehmigt werden bevor es in Kraft tritt. Ist m.E. noch am Laufen. googeln Sie "sozialversicherungsabkommen Ukraine" und lesen Sie sich ein.
KSC Ergänzungam 26.03.2020 | 18:57
Ob er für die Zeiten in der Ukraine von dort eine Rente bekommen kann richtet sich nach den Gesetzen des Staates Ukraine. Da sollten Sie sich bei der dortigen Sozialversicherung schlau machen.
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