Hallo Sven,
soweit bei dem von Ihnen beschriebenen Minijob tatsächlich Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung abgeführt wurden und es sich nicht um einen kurzfristigen Minijob (bis zu 2 Monate/50 Arbeitstage im Jahr - ohne Pauschalbeitragszahlung durch den Arbeitgeber) handelt, sollten diese Zeiten auch in Ihrem Versicherungsverlauf enthalten sein. Wie sich diese Zeiten letztlich in einem späteren Leistungsfall konkret auswirken, kann Ihnen aber zum jetzigen Zeitpunkt hier im Forum niemand (auch ich nicht) abschließend beantworten.