Hallo Oliver,
sofern der Minijob bei der Berechnung des Übergangsgeldes keine Rolle gespielt hat, weil Sie den Minijob z. B. erst während des Übergangsgeldbezuges aufnehmen, erfolgt keine Anrechnung.
Wurde das Übergangsgeld auch aus dem Gehalt des Minijobs berechnet, wird es angerechnet.