Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Minijob 45 Jahre

von Papa Trumpf04.12.2017 | 16:29
893 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wenn ich die Minijobzentrale richtig verstanden habe, könnte mein Sohn bei seinen Großeltern das Rasenmähen in Form eines Minijobs erledigen. Ab 13 geht das scheinbar. Dann sollte es später für ihn nicht ganz so knifflig werden, die 45 Jahre voll zu bekommen, richtig? Das einzige Risiko wäre, dass im Falle einer Erwerbsminderung die Rentenberechnung wohl ungünstiger würde, oder?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Papa Trumpf,

über Sinn und Nichtsinn der Anstellung als versicherungspflichtiger Minijobber ist einiges zu lesen gewesen. Fakt bleibt : die Zeiten der Versicherungspflicht sind auf die 45 Jahre und auch auf alle anderen Wartezeiten anrechenbar, eine möglicherweise ungünstige Auswirkung auf die Rentenberechnung ist möglich, Anspruch auf Riesterzulagen kann bestehen. Nun liegt die Entscheidung bei Ihnen, als Erziehungsberechtigten.

Allerdings könnte es durchaus sein, dass die Minijob-Zentrale prüft, ob der Arbeitsvertrag nur zum Schein abgeschlossen wurde, weil eine familienhafte Mitarbeit vorliegt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Mama Trumpfam 04.12.2017 | 16:55
Ja, Sie haben richtig verstanden. Vorschlag: Mähen Sie doch den Rasen. Dann ist alles in Butter.
=//=am 04.12.2017 | 18:04
Das ist jetzt aber nicht Ihr Ernst, oder? Lassen Sie den Buben mit Freunden spielen und seine Freizeit genießen. Wie stellen Sie sich das mit dem Minijob vor? 1 oder 2 Mal im Monat den Rasen mähen für wieviel Kohle? Und dann den Minijob noch versicherungspflichtig machen (anders macht es gar keinen Sinn)? Eine richtige Schnapsidee ist das. :-) Ich würde auch vorschlagen, dass Papa den Rasen mäht und somit kostenlos eine gute Tat an den Großeltern vollbringt.
W*lfgangam 04.12.2017 | 22:00
Sie, wie auch die Vorantwortenden, haben Sie den Sinn/Ernsthaftigkeit der Frage nicht verstanden und labern einfach dran vorbei ...das 'Antwortrecht' muss man Ihnen trotzdem nicht entziehen *g > Papa Trumpf: Dann sollte es später für ihn nicht ganz so knifflig werden, die 45 Jahre voll zu bekommen, richtig? Richtig ...Pflichtbeiträge sind Pflichtbeiträge. Ob das später mal von Bedeutung *) ist, nunja - ich werde es Ihnen/Ihrem Sohn nicht mehr erklären können :-) > Das einzige Risiko wäre, dass im Falle einer Erwerbsminderung die Rentenberechnung wohl ungünstiger würde, oder? Auch richtig, wenn in diesem speziellen Fall/EM der Gesamtleistungswert (Durchschnittswert aller bisherigen Pflichtbeiträge) durch die Mini-Pflichtbeiträge/Minijob kleiner ausfällt. Andererseits kann man dem entgegenhalten, dass er ohne diese Pflichtbeiträge vielleicht gar nicht erst einen EM-Rentenanspruch hätte. Alternativ kann Opa ja für die kleine Gefälligkeit auch ein Festeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze vereinbaren :-) Wenn es daher möglich ist, rein in den versicherungspflichtigen Minijob - meine Ansicht! Und zu den 'Bedenkenträgern' hier ...Sohnemann bewacht einfach den Rasenrobbi bequem aus dem Liegestuhl auf der Terasse, braucht keine Sicherheitsschuhe, und hat das Unfall/EM-Risiko minimiert - Opa sorgt für die Pflichtbeiträge und die 1. Rentenschritte sind abgesichert. *) Wenn Sie heute schon wissen, ob Ihr Sohn mal ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis anstrebt, selbständig tätig wird, eine berufsständische Laufbahn einschlägt oder gar Versicherungsfreier/Beamter wird, wäre das auch hilfreich, eine 'Prognose' abzugeben ...'schwierig' eben – Stand heute: machen Sie/Opa ihn versicherungspflichtig. Gruß w.
Genervteram 04.12.2017 | 21:01
Entweder Sie wollen die Leser dieses Forums auf den Arm nehmen oder man müsste Ihnen das Sorgerecht entziehen.
KPJMKam 04.12.2017 | 22:40
Hallo. Ich denke für 60€ im Jahr kann der Sohn dann auch noch selbst Riestersparen und eigene Zulagen erhalten. Die Kinderzulage erhalten die Eltern auch weiter.
Genervteram 05.12.2017 | 07:28
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
W*lfgang schrieb

Sie, wie auch die Vorantwortenden, haben Sie den Sinn/Ernsthaftigkeit der Frage nicht verstanden und labern einfach dran vorbei ...das 'Antwortrecht' muss man Ihnen trotzdem nicht entziehen *g

> Papa Trumpf: Dann sollte es später für ihn nicht ganz so knifflig werden, die 45 Jahre voll zu bekommen, richtig?

Richtig ...Pflichtbeiträge sind Pflichtbeiträge. Ob das später mal von Bedeutung *) ist, nunja - ich werde es Ihnen/Ihrem Sohn nicht mehr erklären können :-)

> Das einzige Risiko wäre, dass im Falle einer Erwerbsminderung die Rentenberechnung wohl ungünstiger würde, oder?

Auch richtig, wenn in diesem speziellen Fall/EM der Gesamtleistungswert (Durchschnittswert aller bisherigen Pflichtbeiträge) durch die Mini-Pflichtbeiträge/Minijob kleiner ausfällt. Andererseits kann man dem entgegenhalten, dass er ohne diese Pflichtbeiträge vielleicht gar nicht erst einen EM-Rentenanspruch hätte. Alternativ kann Opa ja für die kleine Gefälligkeit auch ein Festeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze vereinbaren :-)

Wenn es daher möglich ist, rein in den versicherungspflichtigen Minijob - meine Ansicht! Und zu den 'Bedenkenträgern' hier ...Sohnemann bewacht einfach den Rasenrobbi bequem aus dem Liegestuhl auf der Terasse, braucht keine Sicherheitsschuhe, und hat das Unfall/EM-Risiko minimiert - Opa sorgt für die Pflichtbeiträge und die 1. Rentenschritte sind abgesichert.

*) Wenn Sie heute schon wissen, ob Ihr Sohn mal ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis anstrebt, selbständig tätig wird, eine berufsständische Laufbahn einschlägt oder gar Versicherungsfreier/Beamter wird, wäre das auch hilfreich, eine 'Prognose' abzugeben ...'schwierig' eben – Stand heute: machen Sie/Opa ihn versicherungspflichtig.

Gruß

w.

Entweder Sie wollen die Leser dieses Forums auf den Arm nehmen oder man müsste Ihnen das Sorgerecht entziehen.
Sie, wie auch die Vorantwortenden, haben Sie den Sinn/Ernsthaftigkeit der Frage nicht verstanden und labern einfach dran vorbei ...das 'Antwortrecht' muss man Ihnen trotzdem nicht entziehen *g > Papa Trumpf: Dann sollte es später für ihn nicht ganz so knifflig werden, die 45 Jahre voll zu bekommen, richtig? Richtig ...Pflichtbeiträge sind Pflichtbeiträge. Ob das später mal von Bedeutung *) ist, nunja - ich werde es Ihnen/Ihrem Sohn nicht mehr erklären können :-) > Das einzige Risiko wäre, dass im Falle einer Erwerbsminderung die Rentenberechnung wohl ungünstiger würde, oder? Auch richtig, wenn in diesem speziellen Fall/EM der Gesamtleistungswert (Durchschnittswert aller bisherigen Pflichtbeiträge) durch die Mini-Pflichtbeiträge/Minijob kleiner ausfällt. Andererseits kann man dem entgegenhalten, dass er ohne diese Pflichtbeiträge vielleicht gar nicht erst einen EM-Rentenanspruch hätte. Alternativ kann Opa ja für die kleine Gefälligkeit auch ein Festeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze vereinbaren :-) Wenn es daher möglich ist, rein in den versicherungspflichtigen Minijob - meine Ansicht! Und zu den 'Bedenkenträgern' hier ...Sohnemann bewacht einfach den Rasenrobbi bequem aus dem Liegestuhl auf der Terasse, braucht keine Sicherheitsschuhe, und hat das Unfall/EM-Risiko minimiert - Opa sorgt für die Pflichtbeiträge und die 1. Rentenschritte sind abgesichert. *) Wenn Sie heute schon wissen, ob Ihr Sohn mal ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis anstrebt, selbständig tätig wird, eine berufsständische Laufbahn einschlägt oder gar Versicherungsfreier/Beamter wird, wäre das auch hilfreich, eine 'Prognose' abzugeben ...'schwierig' eben – Stand heute: machen Sie/Opa ihn versicherungspflichtig. Gruß w.
Diese Argumentation kann nur von einem alleinstehenden, frustriertem alten Mann ohne Nachwuchs kommen, der keine Ahnung von Erziehung und kindlichem aufwachsen hat und ausschließlich rentenrechtliche Aspekte im Blick hat. Eben W*lfgang!
Mama Trumpfam 05.12.2017 | 08:30
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
W*lfgang schrieb

Sie, wie auch die Vorantwortenden, haben Sie den Sinn/Ernsthaftigkeit der Frage nicht verstanden und labern einfach dran vorbei ...das 'Antwortrecht' muss man Ihnen trotzdem nicht entziehen *g

> Papa Trumpf: Dann sollte es später für ihn nicht ganz so knifflig werden, die 45 Jahre voll zu bekommen, richtig?

Richtig ...Pflichtbeiträge sind Pflichtbeiträge. Ob das später mal von Bedeutung *) ist, nunja - ich werde es Ihnen/Ihrem Sohn nicht mehr erklären können :-)

> Das einzige Risiko wäre, dass im Falle einer Erwerbsminderung die Rentenberechnung wohl ungünstiger würde, oder?

Auch richtig, wenn in diesem speziellen Fall/EM der Gesamtleistungswert (Durchschnittswert aller bisherigen Pflichtbeiträge) durch die Mini-Pflichtbeiträge/Minijob kleiner ausfällt. Andererseits kann man dem entgegenhalten, dass er ohne diese Pflichtbeiträge vielleicht gar nicht erst einen EM-Rentenanspruch hätte. Alternativ kann Opa ja für die kleine Gefälligkeit auch ein Festeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze vereinbaren :-)

Wenn es daher möglich ist, rein in den versicherungspflichtigen Minijob - meine Ansicht! Und zu den 'Bedenkenträgern' hier ...Sohnemann bewacht einfach den Rasenrobbi bequem aus dem Liegestuhl auf der Terasse, braucht keine Sicherheitsschuhe, und hat das Unfall/EM-Risiko minimiert - Opa sorgt für die Pflichtbeiträge und die 1. Rentenschritte sind abgesichert.

*) Wenn Sie heute schon wissen, ob Ihr Sohn mal ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis anstrebt, selbständig tätig wird, eine berufsständische Laufbahn einschlägt oder gar Versicherungsfreier/Beamter wird, wäre das auch hilfreich, eine 'Prognose' abzugeben ...'schwierig' eben – Stand heute: machen Sie/Opa ihn versicherungspflichtig.

Gruß

w.

Entweder Sie wollen die Leser dieses Forums auf den Arm nehmen oder man müsste Ihnen das Sorgerecht entziehen.
Sie, wie auch die Vorantwortenden, haben Sie den Sinn/Ernsthaftigkeit der Frage nicht verstanden und labern einfach dran vorbei ...das 'Antwortrecht' muss man Ihnen trotzdem nicht entziehen *g > Papa Trumpf: Dann sollte es später für ihn nicht ganz so knifflig werden, die 45 Jahre voll zu bekommen, richtig? Richtig ...Pflichtbeiträge sind Pflichtbeiträge. Ob das später mal von Bedeutung *) ist, nunja - ich werde es Ihnen/Ihrem Sohn nicht mehr erklären können :-) > Das einzige Risiko wäre, dass im Falle einer Erwerbsminderung die Rentenberechnung wohl ungünstiger würde, oder? Auch richtig, wenn in diesem speziellen Fall/EM der Gesamtleistungswert (Durchschnittswert aller bisherigen Pflichtbeiträge) durch die Mini-Pflichtbeiträge/Minijob kleiner ausfällt. Andererseits kann man dem entgegenhalten, dass er ohne diese Pflichtbeiträge vielleicht gar nicht erst einen EM-Rentenanspruch hätte. Alternativ kann Opa ja für die kleine Gefälligkeit auch ein Festeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze vereinbaren :-) Wenn es daher möglich ist, rein in den versicherungspflichtigen Minijob - meine Ansicht! Und zu den 'Bedenkenträgern' hier ...Sohnemann bewacht einfach den Rasenrobbi bequem aus dem Liegestuhl auf der Terasse, braucht keine Sicherheitsschuhe, und hat das Unfall/EM-Risiko minimiert - Opa sorgt für die Pflichtbeiträge und die 1. Rentenschritte sind abgesichert. *) Wenn Sie heute schon wissen, ob Ihr Sohn mal ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis anstrebt, selbständig tätig wird, eine berufsständische Laufbahn einschlägt oder gar Versicherungsfreier/Beamter wird, wäre das auch hilfreich, eine 'Prognose' abzugeben ...'schwierig' eben – Stand heute: machen Sie/Opa ihn versicherungspflichtig. Gruß w.
Von Ihnen hätte ich mehr Fingerspitzengefühl erwartet. Über Sinn und Unsinn lässt sich bekanntlich streiten. Was meinen Sie, wieviel Trollbeiträge kursieren hier? Sie sind der Größte! Mfg
Papa Trumpfam 05.12.2017 | 13:18
Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten, auch wenn diese teilweise mehr über den Antwortenden verraten als über die zugrundeliegende Frage.
Unwissendeam 05.12.2017 | 16:14
Hallo Papa Trumpf, Sie wollen jetzt bereits Vorsorge treffen, dass Ihr Sohn nach 45 Jahren einen Anspruch auf eine ganz bestimmte Altersrente hat? Gehen Sie einfach mal genau 10 Jahre zurück und sehen Sie sich an, unter welchen Voraussetzungen man damals eine Altersrente bekommen konnte. Sie werden keine einzige Altersrente finden, die die gleichen Anspruchsvoraussetzungen hatte, wie die Altersrenten von heute! Wie gesagt: Nur 10 Jahre zurück ... ... und Sie wollen für 45 Jahre voraus planen!?! Mein Tipp: Lassen Sie Ihren Sohn lieber auf dem Rasen spielen!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026