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Minijob / Abmeldung AA

von Frau Gerlach22.04.2007 | 20:55
2070 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 40. Jahre und geringfügig beschäftigt, familienversichert und habe auf eine Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet. Ich möchte mich beim AA abmelden und bin aber noch etwas unsicher, ob ich wirklich an alles gedacht habe, um mir nicht selbst ein "Eigentor" zu schießen. Stimmt es, dass ich mich, sollte meine Beschäftigung nicht erneut verlängert werden (2. Befristung seit 1 1/2 Jahren), problemlos wieder arbeitslos melden kann? Wer kennt sich dazu aus? Vielen Dank für die Hilfe!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 24.04.2007 | 08:36

Hallo Frau Gerlach,

durch den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit sind Sie ausschließlich in der Rentenversicherung pflichtversichert.

Zur Arbeitslosenversicherung werden keine Beiträge entrichtet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Zeiten, in denen Sie lediglich als Arbeitssuchende bei der Argentur für Arbeit gemeldet sind, in der Rentenversicherung zu berücksichtigen. Da uns Angaben zu Ihrem Einzelfall fehlen, kann über eine Anrechnung der Zeiten der Arbeitslosigkeit in Ihrem Fall von hier leider keine pauschale Aussage getroffen werden.

Nehmen Sie deshalb bitte vor der Abmeldung bei der Arbeitsargentur unser Beratungsangebot war. Unter www.deutsche-rentenversicherung.de können Sie einen Termin in der Ihnen nächstgelegenen Beratungsstelle vereinbaren.

Wir empfehlen Ihnen außerdem, sich zunächst bezüglich der Frage zu der von Ihnen vorgesehenen Unterbrechung der Arbeitslosenmeldung bei der Argentur für Arbeit zu erkundigen. Hierzu können wir als Rentenversicherungsträger leider keine Aussage treffen.

MfG

1 Antworten

----am 23.04.2007 | 12:51
Fragen Sie dazu am besten beim AA nach!
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