Hallo elsi,
zum Zeitpunkt des Rentenantrages prüft Ihre gesetzliche Krankenkasse, ob Sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllen. Voraussetzung ist, dass Sie vorher eine gewisse Zeit (die sogenannte Vorversicherungszeit) gesetzlich krankenversichert gewesen sind,
und zwar die Hälfte Ihres Erwerbslebens zu neun Zehnteln. Berücksichtigt werden sowohl Zeiten der Pflichtversicherung ( zum Beispiel als Beschäftigte )
als auch Zeiträume einer freiwilligen oder Familienversicherung.
Wichtig für Sie ist also nicht Ihr Minijob, sondern allein die Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse.