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Experten-Antwort

Minijob / Befreiung Rentenversicherungspflicht

von Anonym29.03.2018 | 10:07
534 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin seit Juli 2017 auf 450€-Basis angestellt und von der Versicherungspflicht befreit. Ich möchte das nun wieder ändern und in die Rentenkasse einzahlen. Kann ich die Beiträge von Juli bis jetzt nachzahlen? Wenn ja, wie ist eine Änderung in einem laufenden Arbeitsverhältnis möglich? Was muss ich dafür tun? MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anonym,

wenn Sie sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen, können Sie dies nicht rückgängig machen. Sie müssten ggf. das Beschäftigungsverhältnis beenden und frühestens nach 2 Monaten erneut aufnehmen, dann wäre es wieder versicherungspflichtig.

Bis dahin können Sie natürlich freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Ob dies Sinn macht, lassen Sie sich am besten in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten.

Um freiwillige Beiträge für 2017 nachzuzahlen, müssten Sie dies allerdings bis spätestens 03.04.2018 beantragt haben!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

chiam 29.03.2018 | 12:38
Vielleicht ist es auch möglich, aus der 450-Euro-Beschäftigung eine 450,01-Euro-Beschäftigung zu machen (oder wie viel auch immer, jedenfalls über 450 Euro). Damit würde Versicherungspflicht eintreten. Es hätte allerdings verschiedene weitere Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Anonymitätam 29.03.2018 | 13:14
Hallo, und was versprichst du dir davon. Deine Rente wird sich u.a. geringfügig erhöhen. Lass es so weiter laufen. Mfg
Unwissendeam 29.03.2018 | 16:48
Hallo Anonymität, was ist mit Versicherungsschutz bei Eintritt von Erwerbsminderung? Was ist mit der Erfüllung von Wartezeiten?
Kaiseram 29.03.2018 | 18:22
Hallo, und was versprichst du dir davon. Deine Rente wird sich u.a. geringfügig erhöhen. Lass es so weiter laufen. Mfg
Hallo Anonymität, was ist mit Versicherungsschutz bei Eintritt von Erwerbsminderung? Was ist mit der Erfüllung von Wartezeiten?
Woher soll Anonymität das denn wissen? Ist doch nur ein Troll!
Anonymitätam 29.03.2018 | 19:17
Zitat von Kaiser anzeigenausblenden
Hallo Anonymität, was ist mit Versicherungsschutz bei Eintritt von Erwerbsminderung? Was ist mit der Erfüllung von Wartezeiten?
Woher soll Anonymität das denn wissen? Ist doch nur ein Troll!
Ja, ja mein lieber Kaiser und was bist du für einer? Der allergrößte Troll aller Zeiten. Warum wohl ist die Banane krumm! Geh Eier färben.
Kaiseram 29.03.2018 | 21:59
Zitat von Anonymität anzeigenausblenden
Hallo, und was versprichst du dir davon. Deine Rente wird sich u.a. geringfügig erhöhen. Lass es so weiter laufen. Mfg
Hallo Anonymität, was ist mit Versicherungsschutz bei Eintritt von Erwerbsminderung? Was ist mit der Erfüllung von Wartezeiten?
Woher soll Anonymität das denn wissen? Ist doch nur ein Troll!
Ja, ja mein lieber Kaiser und was bist du für einer? Der allergrößte Troll aller Zeiten. Warum wohl ist die Banane krumm! Geh Eier färben.
Wenn Du nur den Ansatz einer rentenrechtlichen Ahnung hast, dann erkläre doch mal, was es mit dem EM-Schutz und den Wartezeiten i.V.m. einer geringfügigen Beschäftigung auf sich hat. Kannst Du nicht? Du bist eben ein echter Troll! Glaubst auch bestimmt noch an den Osterhasen?!
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