Hallo Anonym,
wenn Sie sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen, können Sie dies nicht rückgängig machen. Sie müssten ggf. das Beschäftigungsverhältnis beenden und frühestens nach 2 Monaten erneut aufnehmen, dann wäre es wieder versicherungspflichtig.
Bis dahin können Sie natürlich freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Ob dies Sinn macht, lassen Sie sich am besten in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Um freiwillige Beiträge für 2017 nachzuzahlen, müssten Sie dies allerdings bis spätestens 03.04.2018 beantragt haben!