Grundsätzlich dürfen Sie bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zu 400 Euro im Monat hinzuverdienen. Das "Gehalt", das ein behinderter Mensch im Rahmen seiner Tätigkeit in der WfB erhält, ist dabei unabhängig von dessen Höhe kein Arbeitsentgelt (§ 96a Abs. 1 S. 4 Nr. 2 SGB 6) und wird daher beim Hinzuverdienst nicht berücksichtigt..