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Experten-Antwort

Minijob bei Erwerbsminderung

von Peter Müller30.07.2011 | 15:49
1629 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin voll erwerbsgemindert und arbeite täglich 5 Stunden in einer Werkstatt für Behinderte. Darf ich zu dem "Gehalt" von 160 € in der Werkstatt auf Minijob-Basis etwas dazu verdienen, so fern der Betrag unter 240 € liegt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich dürfen Sie bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zu 400 Euro im Monat hinzuverdienen. Das "Gehalt", das ein behinderter Mensch im Rahmen seiner Tätigkeit in der WfB erhält, ist dabei unabhängig von dessen Höhe kein Arbeitsentgelt (§ 96a Abs. 1 S. 4 Nr. 2 SGB 6) und wird daher beim Hinzuverdienst nicht berücksichtigt..

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1 Antworten

KSCam 31.07.2011 | 13:48
Aus Rentensicht ist das kein Problem Das scheint mir aber ein sehr umtriebiger voll Erwerbsgeminderter zu sein, der außerdem noch 5 Stunden in der WfbM arbeitet und dann noch Kraft und Ausdauer für einen Minijob hat. :) Vielleicht überschätzen Sie ja auch das tatsächliche Leistungsvermögen?
Deutsche Rentenversicherung
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