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Experten-Antwort

Minijob bei voller EM Rente

von Birgit21.07.2025 | 05:39
350 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo alle zusammen. Ich bekomme eine volle EM Rente und habe jetzt einen Minijob angenommen. Gefährde ich die EM Rente, wenn ich 2x die Woche 3,5 Stunden arbeite? Mehr ist gesundheitlich nicht möglich. Wenn ich kürzer arbeite lohnt sich die Anfahrt nicht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Birgit, 

 

Sie dürfen zu Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente grundsätzlich nur im Rahmen Ihres verbliebenen Leistungsvermögens hinzuverdienen. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente geht man von einem täglichen Leistungsvermögen von unter 3h aus. Dennoch müssen Sie ihrem Rentenversicherungsträger eine Beschäftigungsaufnahme mitteilen, damit dieser eine entsprechende Prüfung vornehmen kann. Hierbei geht es auch um die Höhe des Hinzuverdienstes. Im Jahr 2025 liegt die Hinzuverdienstgrenze bei Bezug einer vollen Erwerbsminderung bei 19.661,25 Euro pro Jahr. 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam

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5 Antworten

Drüberam 21.07.2025 | 05:54
Die eine volle EM begrenzende Zeit ist -bis- 3 Stunden täglich. Also eine TÄGLICHE Arbeitszeit von UNTER drei Stunden.
Mal wiederam 21.07.2025 | 05:56
Sicherlich werden Sie einen schriftlichen Bewilligungsbescheid erhalten haben, dem Sie entnehmen können, wieviel Sie nebenbei arbeiten dürfen, ohne die EMR zu gefährden. Die Standard-Antwort wird auch hier vermehrt lauten: Teilen Sie ihr Vorhaben dem zuständigen Rentenversicherungsträger mit und warten dessen Rückmeldung ab. Nur so bekommen Sie eine verlässliche Antwort auf ihre Frage .
EMam 21.07.2025 | 06:07
Mit 3 Stunden und mehr gefährden Sie Ihre volle EM-Rente, was Sie hier im Forum hundertfach nachlesen können. Hier erhalten Sie aber keine rechtssichere Auskunft. Teilen Sie Ihr Vorhaben Ihrem zuständigen Rententräger mit und warten Sie die Antwort ab. Im Übrigen fragt man, bevor man eine Beschäftigung annimmt und nicht nachher.
WKRam 21.07.2025 | 08:16
Wenn die DRV Ihnen die EM-Rnete entzieht, dann ist es bei Ihnen zurecht. Sie haben schon einen Minijob angefangen mit 3,5 Stunden und noch nicht einmal das Okay von der DRV. Ansonsten würden Sie hier nicht nachfragen.
Bodoam 21.07.2025 | 08:44
Sie müssen Ihre Arbeitsabsicht vorher der DRV kundtun, Art und Umfang der geplanten Tätigkeit. Wenn die DRV Ihr OK gibt, können Sie dann so arbeiten. Das scheinen Sie noch nicht getan zu haben, schnellstens nachholen!
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