Hallo Birgit,
Sie dürfen zu Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente grundsätzlich nur im Rahmen Ihres verbliebenen Leistungsvermögens hinzuverdienen. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente geht man von einem täglichen Leistungsvermögen von unter 3h aus. Dennoch müssen Sie ihrem Rentenversicherungsträger eine Beschäftigungsaufnahme mitteilen, damit dieser eine entsprechende Prüfung vornehmen kann. Hierbei geht es auch um die Höhe des Hinzuverdienstes. Im Jahr 2025 liegt die Hinzuverdienstgrenze bei Bezug einer vollen Erwerbsminderung bei 19.661,25 Euro pro Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam