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Experten-Antwort

Minijob bei Voller Erwerbsminderungsrente

von Daniela1975121.03.2019 | 17:22
211 Ansichten
6 Antworten

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Hallo ich habe eine Frage, darf ich einen Minijob der zb. 3 Std Täglich einschliesslich Samstags (3Std) ausüben???? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Daniela 19751,

wie aller User Ihnen geraten haben, sollten Sie Ihre Arbeitszeit auf max. 3 Stunden täglich (max. 5 Tage) bzw. 15 Stunden wöchentlich begrenzen.

Sie sind auf jeden Fall verpflichtet, die Aufnahme dieser Beschäftigung Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden. Zunächst muss nämlich durch die Deutsche Rentenversicherung geprüft werden, ob die Erwerbsminderung noch vorliegt. Sollte trotz Aufnahme des Minijobs die Erwerbsminderung weiterhin vorliegen, dann geht es darum, wie hoch Ihre Verdienst im Kalenderjahr ist. Sollte dieser unter 6.300,- EUR brutto im Kalenderjahr sein, sind Sie auf der sicheren Seite.

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5 Antworten

Jakobam 21.03.2019 | 17:36
Dürfen tuen Sie alles, ist ja ein freies Land. Rentenunschädlich sollten Sie aber besser unter 3 Stunden täglich und 15 Stunden wöchentlich liegen.
Dorleam 21.03.2019 | 18:22
Hallo, auch ich bekomme seit 10 Jahren eine volle, unbefristete Erwerbs- minderungsrente, habe früher in der Pflege gearbeitet, da bin ich voll raus, aber Betreuung könnte ich noch machen. Wenn man einen 450 Euro Job annimmt, was könnte dann passieren? Gruß Doro
Schorscham 21.03.2019 | 19:08
Grundsätzlich KÖNNTE jede Nebentätigkeit, deren Arbeitszeit mehr als UNTER drei Stunden täglich beträgt, eine erneute Überprüfung der Rentenberechtigung auslösen. Ob das tatsächlich geschieht, liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte stets darauf achten, dass die tägliche Arbeitszeit wesentlich unter drei Stunden liegt und dass die körperlichen und geistigen Anforderungen mit den in der Rentenakte dokumentierten Einschränkungen harmonieren. Alles andere wäre ein Spiel mit dem Feuer. MfG
Daniela 19771am 21.03.2019 | 19:57
Hallo, ich habe die Antwort. Sie dürcen arbeiten auch Sonntags. Jährlich bis zu 6.300 Euro. Viel Glück und Erfolg und Spaß bei der arbeit. Aber Achtung! Achten Sie auf Ihre Rest Gesundheit.
Ulliam 22.03.2019 | 07:12
6 mal 3 Stunden sind definitiv zu viel, damit würde ihnen höchstens eine Teil Erwerbsminderungsrente zustehen. Außerdem würden sie dann unter Mindeslohn arbeiten, das ist auch nicht zulässig.
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