Hallo User Daniela 19751,
wie aller User Ihnen geraten haben, sollten Sie Ihre Arbeitszeit auf max. 3 Stunden täglich (max. 5 Tage) bzw. 15 Stunden wöchentlich begrenzen.
Sie sind auf jeden Fall verpflichtet, die Aufnahme dieser Beschäftigung Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden. Zunächst muss nämlich durch die Deutsche Rentenversicherung geprüft werden, ob die Erwerbsminderung noch vorliegt. Sollte trotz Aufnahme des Minijobs die Erwerbsminderung weiterhin vorliegen, dann geht es darum, wie hoch Ihre Verdienst im Kalenderjahr ist. Sollte dieser unter 6.300,- EUR brutto im Kalenderjahr sein, sind Sie auf der sicheren Seite.