Hallo Roger B.,
dies ist eine arbeitsrechtliche Frage, die in diesem Forum nicht beantwortet werden kann.
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Wenn er aber drauf verzichtet, muss der AG die kompletten 18,6 % alleine tragen.Das stelle ich mal in Frage: wenn der AN nicht versichert asein will zahlt der AG "nur" 15% an die RV, keine 18,6%!
Das stelle ich mal in Frage: wenn der AN nicht versichert asein will zahlt der AG "nur" 15% an die RV, keine 18,6%!Sie haben Recht! Danke für den Hinweis! Da hat wohl bei meiner Testeingabe vorhin irgendwas gehakt.
Ergänzung: Richtig, der AG 'zahlt' zwar die 2 % Pauschalsteuer mit den anderen Beiträgen an die 'Minijob-Zentrale', darf sie aber vom Minijob-Entgelt abziehen ...und wird oft abgezogen; andere AG lassen den Minijobbern die 2 % - Genaueres ergibt sich dann aus der Gehaltsabrechnung, oder schon vorab auf Nachfrage beim AG ;-) Gruß w.grundsätzlich beträgt der (pauschale) Steuerabzug 2 % vom Minijob, somit max. 9 €/mtl. vom Brutto weniger/nix mit Brutto = Netto.nicht weniger, sondern 'mehr' und zwar für den Arbeitgeber, der trägt nämlich diese 2 %.
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