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Experten-Antwort

Minijob Einzahlung in die gesetzliche RV oder nicht?

von Sonne19.06.2022 | 08:54
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich werde nächsten Monat einen Minijob annehmen. Einen Hauptberuf übe ich derzeit nicht aus, ich habe bisher aber durch meine Hauptjobs schon einiges an Rentenpunkte angesammelt. Jetzt hat man mir bei Vertragsübergabe mitgeteilt das ich mich von der Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung befreien lassen kann. Mir stellt sich dich Frage, macht das Sinn oder nicht. Ich bekomme noch Berücksichtigungszeit für die Kindererziehung. Wenn ich mich jetzt von Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung befreien lassen. Zählt der AG trotzdem die 15% ein oder wird überhaupt nichts eingezahlt? Bringt mir die Zeit im Nebenjob trotzdem Rentenpunkte, wenn ich mich befreien lassen? Wenn ich Einzahle sind es für mich monatlich 16,20€ dafür das nach 1 Jahr Nebenjob die monatliche Rente um gerade Mal ca. 4€ steigt, irgendwie macht das ja nicht wirklich Sinn. Lieben Dank im Voraus. Sonne

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonne,

ich kann mich grundsätzlich den Ausführungen von KSC anschließen.

Sofern Sie sich befreien lassen, zahlt Ihr Arbeitgeber trotzdem die 15 %. Diese erhöhen die Rente und ergeben auch zusätzliche Monate für die Wartezeiten für Leistungen.

Zu beachten ist aber, dass es sich nicht um Pflichtbeitragszeiten handelt und die Befreiung gilt, solange Sie diese Beschäftigung ausüben. Sie können sich also nicht mehr zu einem späteren Zeitpunkt in dieser Beschäftigung für die Versicherungspflicht entscheiden.

Falls Sie im Minijob versicherungspflichtig sind, dann müssen Sie den restlichen Beitrag zusätzlich zu den 15 % des Arbeitgebers zahlen. Dies sind grundsätzlich derzeit 3,6 % aus dem Arbeitsentgelt. Bei einem Verdienst unter 175 Euro monatlich ist Ihr Beitragsanteil gegebenenfalls höher.

Durch Ihren Beitragsanteil ergeben sich Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung, die für die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für Leistungen benötigt werden. So können Sie dadurch die Anspruchsvoraussetzungen für die Renten wegen Erwerbsminderung aufrecht erhalten. Hierfür müssen nämlich 3 Jahre in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mit Pflichtbeiträgen belegt sein. Diese Voraussetzung erfüllen Sie momentan wahrscheinlich auch durch Ihre Kindererziehungszeiten.

Des Weiteren führen die Pflichtbeiträge zu einer höheren Rentensteigerung als die Beiträge, die bei einer Befreiung von der Versicherungspflicht gezahlt werden.

Ob es für Sie sinnvoll ist, wenn Sie Pflichtbeiträge bei Ihrem Minijob zahlen, kann letztendlich nur unter Berücksichtigung Ihres gesamten Versicherungslebens beurteilt werden und muss auch von Ihnen selbst entschieden werden. Es wäre daher zu empfehlen, dass Sie sich gegebenenfalls noch von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Lesen bildetam 19.06.2022 | 09:48
Hier schon hundertfach beantwortet. Einfach Suchfunktion nutzen und ergänzend hier lesen: https://www.minijob-zentrale.de/DE/Kampagne/node.html?pk_campaig… https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rentenbeitr…
KSCam 19.06.2022 | 13:51
Zunächst sei vorausgestellt dass es in dieser Frage kein richtig und kein falsch gibt, das muss jeder individuell entscheiden mit allen möglichen Vor- und Nachteilen. Zur Beitragshöhe und dem späteren Ertrag: Wenn Sie die 16,20 € zahlen (ab Oktober 18,72) erhöht sich Ihre spätere Rente für jedes so gezahlte Jahr um etwa einen Euro im Vergleich zu den Fällen wo nur der AG seine 15% zahlt. Machen Sie dfas 10 Jahre lang, kostet es Sie etwa 2000 € und dafür ist Ihre spätere Monatsrente etwa 10 Euro höher; das wird so oder so nicht lebensentscheidend sein. Sie könnten ja das nicht gezahlte Geld unters Kopfkissen legen und später als Rentnerin monatlich 10 € hervorholen - spannend was länger reicht? EM Schutz: Solange Sie durch Minijobs eigene Beiträge zahlen sind Sie versicherungspflichtig und erhalten so dauerhaft diese Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung. Den haben Sie aber momentan auch durch die Kinderberücksichtigungszeit und darüber hinaus noch 2 Jahre; es würde somit auch reichen erst ab Alter 12 des jüngsten Kindes versicherungspflichtig zu werden. Lassen Sie sich jetzt befreien, können Sie in genau diesem Job später nicht mehr pflichtig werden. Das ganze ist also kein Problem, wenn Sie bis das Kind 12 wird eh wieder einen versicherten Job haben (oder das nächste Kind, oder einen pflegebedürftigen Angehörigen) oder später "ganz locker" einen neuen Minijob finden und den jetzigen aufgeben. Je nach Risikoeinschätzung zahlen Sie halt oder eben auch nicht,.....wobei die 16,20 (18,72) Sie auch nicht in den Ruin treiben werden, grins Viel Spaß beim Überlegen! Vorschlag: auswürfeln, 1-3 hießt Versicherungpflicht, 4-6 heißt keine Pflicht (und dann können Sie ja solange würfeln bis das gewünschte oben liegt).
Abschlägeam 19.06.2022 | 10:20
Hallo Sonne, deshalb sollten Sie auch diesen Beitrag lesen, wenn Sie 'aktiv' gerade Ihr Kind erziehen. https://blog.minijob-zentrale.de/kann-waehrend-der-elternzeit-be… In dem Beitrag steht zwar, dass während der Kindererziehungszeit es sinnvoll sei, auf die Versicherungspflicht zu verzichten, dies sollten Sie aber überdenken. Außerhalb der Kindeserziehungszeit sichert Ihnen nämlich ein Versicherungspflichtiger Minijob weitere Ansprüche (z.B. auf Reha, Ansprüche zur Erwerbsminderungsrente, Wartezeiten für die spätere Rente...). Wenn Sie auf die V-Pflicht verzichtet haben, können Sie dies bei diesem Minijob später nicht ändern. Und aktuell (also in diesem Jahr) würden Sie auch auf die 'Energiepauschale', die es nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gibt, verzichten. Diese E-Pauschale steigert Ihre spätere Rente nicht, würde aber rein rechnerisch die 16,20 EUR Beitrag für ca. 18 Monate 'ausgleichen', was dann ja später Ihre Rente erhöht. Und aber auch eine evtl. irgendwann mal schon früher notwendige Erwerbsminderungsrente. Ihre Entscheidung müssen Sie allerdings selbst treffen. Alles Gute!
Sonneam 21.06.2022 | 02:33
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
.... Ich bekomme noch Berücksichtigungszeit für die Kindererziehung. ...
Hallo Sonne, deshalb sollten Sie auch diesen Beitrag lesen, wenn Sie 'aktiv' gerade Ihr Kind erziehen. https://blog.minijob-zentrale.de/kann-waehrend-der-elternzeit-be… In dem Beitrag steht zwar, dass während der Kindererziehungszeit es sinnvoll sei, auf die Versicherungspflicht zu verzichten, dies sollten Sie aber überdenken. Außerhalb der Kindeserziehungszeit sichert Ihnen nämlich ein Versicherungspflichtiger Minijob weitere Ansprüche (z.B. auf Reha, Ansprüche zur Erwerbsminderungsrente, Wartezeiten für die spätere Rente...). Wenn Sie auf die V-Pflicht verzichtet haben, können Sie dies bei diesem Minijob später nicht ändern. Und aktuell (also in diesem Jahr) würden Sie auch auf die 'Energiepauschale', die es nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gibt, verzichten. Diese E-Pauschale steigert Ihre spätere Rente nicht, würde aber rein rechnerisch die 16,20 EUR Beitrag für ca. 18 Monate 'ausgleichen', was dann ja später Ihre Rente erhöht. Und aber auch eine evtl. irgendwann mal schon früher notwendige Erwerbsminderungsrente. Ihre Entscheidung müssen Sie allerdings selbst treffen. Alles Gute!
Hallo, Vielen Dank für die Nachricht. Den Beitrag aus dem Link kenne ich, bringt mir aber nichts da ich keinen Arbeitgeber mehr habe und die 3 Jahre Kindererziehung rum sind. Ich bekomme jetzt bis zum 10ten Lj unseres Kindes Berücksichtigungszeiten für die Kindererziehung welche monatlich ja meine Wartezeit auffüllt und somit auch Anspruch auf Erwerbsminderungsrente etc. bestehen bleibt. Dafür benötige ich ja aktil keinen versicherungspflichtigen Job. Bezüglich der Energiepauschale habe ich gelesen das diese nur Einkommenssteuerpflichtige Jobs bekommen, worunter ein 450€ Minijob ja nicht fällt, da ich keine Steuer zahlen muss. Oder wo kann ich mich zum Thema Energiepauschale explizite einlesen?
Sonneam 21.06.2022 | 02:38
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, das hat mir sehr geholfen. Könnten Sie mir bitte auch noch eine Rückmeldung in Bezug auf die Energiepauschale geben? Stimmt es das diese auch an Minijobbern ausgezahlt wird? Falls ja, wird diese tatsächlich nur an Minijobbern ausgezahlt, welche sich nicht von der gesetzl. Versicherung befreien haben lassen. Die Berücksichtigungszeiten für die Kindererziehung erhält ja auch meinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrecht oder? Vielen Dank.
Abschlägeam 21.06.2022 | 04:18
Zitat von Sonne anzeigenausblenden
Sonne schrieb

....

Ich bekomme noch Berücksichtigungszeit für die Kindererziehung.

...[/quote]

Hallo Sonne,

deshalb sollten Sie auch diesen Beitrag lesen, wenn Sie 'aktiv' gerade Ihr Kind erziehen.

https://blog.minijob-zentrale.de/kann-waehrend-der-elternzeit-beim-gleichen-arbeitgeber-ein-minijob-ausgeuebt-werden

In dem Beitrag steht zwar, dass während der Kindererziehungszeit es sinnvoll sei, auf die Versicherungspflicht zu verzichten, dies sollten Sie aber überdenken.

Außerhalb der Kindeserziehungszeit sichert Ihnen nämlich ein Versicherungspflichtiger Minijob weitere Ansprüche (z.B. auf Reha, Ansprüche zur Erwerbsminderungsrente, Wartezeiten für die spätere Rente...).

Wenn Sie auf die V-Pflicht verzichtet haben, können Sie dies bei diesem Minijob später nicht ändern.

Und aktuell (also in diesem Jahr) würden Sie auch auf die 'Energiepauschale', die es nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gibt, verzichten. Diese E-Pauschale steigert Ihre spätere Rente nicht, würde aber rein rechnerisch die 16,20 EUR Beitrag für ca. 18 Monate 'ausgleichen', was dann ja später Ihre Rente erhöht.

Und aber auch eine evtl. irgendwann mal schon früher notwendige Erwerbsminderungsrente.

Ihre Entscheidung müssen Sie allerdings selbst treffen.

Alles Gute!

[/quote]

Hallo,

Vielen Dank für die Nachricht. Den Beitrag aus dem Link kenne ich, bringt mir aber nichts da ich keinen Arbeitgeber mehr habe und die 3 Jahre Kindererziehung rum sind. Ich bekomme jetzt bis zum 10ten Lj unseres Kindes Berücksichtigungszeiten für die Kindererziehung welche monatlich ja meine Wartezeit auffüllt und somit auch Anspruch auf Erwerbsminderungsrente etc. bestehen bleibt. Dafür benötige ich ja aktil keinen versicherungspflichtigen Job.

Bezüglich der Energiepauschale habe ich gelesen das diese nur Einkommenssteuerpflichtige Jobs bekommen, worunter ein 450€ Minijob ja nicht fällt, da ich keine Steuer zahlen muss. Oder wo kann ich mich zum Thema Energiepauschale explizite einlesen?

Hier bitte einlesen (siehe Link am Ende). Habe ich nun auch noch mal ganz konzentriert gemacht, muss also nicht 'sozialversicherungspflichtig' sein, aber 'steuerpflichtig', um die Pauschale zu bekommen. Bei Minijobs ist es aber gesondert geregelt, und die Pauschale selbst ist hier SV- und Steuerfrei. Mein Gedankengang war am WE, dass die Pauschale eigentlich den Rentenbeitrag (für eine gewisse Zeit) ausgleicht, damit Sie abwägen können, ob Sie das Geld nun benötigen oder vielleicht doch erst später 'als Rente'. https://blog.minijob-zentrale.de/auch-minijobber-koennen-die-ene…
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