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Experten-Antwort

Minijob im Privathaushalt - RV-Mitteilung

von Minijobber28.02.2015 | 09:20
817 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe im letzten Jahr einen Minijob im Privathaushalt ausgeübt und habe auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet. Auf den Internetseiten der Minijob-Zentrale habe ich den Hinweis gefunden: "Die Minijob-Zentrale teilt dem Arbeitnehmer die Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelte mit." 1.) Wann erhält man diese Mitteilung? 2.) Geht aus dieser Mitteilung auch hervor, dass man die "vollen" RV-Beiträge gezahlt hat? Vorab herzlichen Dank für die Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Minijobber,

W*lfgang hat Ihnen schon die qualifizierte Antwort gegeben, auf die ich verweisen möchte.

Die Minijob-Zentrale übernimmt die Verpflichtung (die sonst dem Arbeitgeber obliegt) Ihnen Ihren Sozialversicherungsjahresnachweis zukommen zu lassen. Entgelt und (volle Renten-)Beitragszahlung sind in diesem Nachweis dokumentiert.

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1 Antworten

W*lfgangam 28.02.2015 | 13:19
Hallo Minijobber, 1. Termin für die Meldung ist der 15.02. Nun aber nicht gleich am 16.02., 0:00 Uhr am Briefkasten lauern ;-) Ja, es ist schon 14 Tage drüber hinaus ... 2. Ja, aus der Meldung geht auch hervor, dass ein voller RV-Beitrag abgeführt worden ist. Kontrolle ist über die Anforderung eines Versicherungsverlaufs möglich, in dem diese Zeit als 'Pflichtbeitragzeit' enthalten sein muss: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ "Anforderung von" markieren und Daten unter "Angaben zur Person ergänzen", 'Absenden', fertig. In weniger als 14 Tagen ist der neue Versicherungsverlauf bei Ihnen. Fehlt 2014, würde ich trotzdem noch den März abwarten. Gruß w.
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