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Experten-Antwort

Minijob immer Versicherungspflichtig?

von Isabel16.12.2020 | 14:59
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin Hausfrau, unser jüngstes Kind ist 11 Jahre alt und ich zahle schon längere Zeit keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung. Um meine Rentenansprüche nicht zu verlieren, benötige ich dringend Pflichtbeiträge. Nun könnte in der Nachbarschaft einen Minijob in einem Privathaus ausüben. Allerdings nur für eine Stunde im Monat (Fensterputzen usw.), ich würde 20 Euro verdienen. Die ältere Dame kann und will mich leider nicht mehr Stunden beschäftigen. Wenn ich die Informationen im Internet richtig verstanden habe, wäre der Beitrag zur Rentenversicherung höher als mein gesamter Lohn. Kann ich für einen so geringen Verdienst trotzdem Pflichtbeiträge erwerben? Wie funktioniert das praktisch, müsste ich dann das restliche Geld selbst an die Rentenversicherung überweisen? Auf Grund einer Vorerkrankung ist es für mich sehr wichtig, den Schutz für eine Erwerbsminderungsrente nicht zu verlieren. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Isabel,

bei einem Minijob im Privathaushalt besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, d. h. es werden vollwertige Pflichtbeitragszeiten für die Erfüllung von Wartezeiten und sonstigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen von Leistungen erworben.

Die Rentenversicherungsbeiträge werden dabei aus dem Arbeitsentgelt, mindestens aber aus monatlich 175 Euro berechnet. Bei dem derzeitigen Beitragssatz von 18,6 % errechnet sich aus dieser Mindestgrundlage ein monatlicher Gesamtbeitrag von 32,55 Euro.

Ihre Arbeitgeberin müsste dabei 5 % aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt von monatlich 20 Euro und damit 1,00 Euro zahlen. Den restlichen Beitrag in Höhe von 31,55 Euro müssten Sie aufbringen.

Einzelheiten zu Minijobs in Privathaushalten und zum Melde- und Beitragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Minijobzentrale (www.minijob-zentrale.de) unter den Reitern "minijobs haushalt" und "Haushaltshilfe anmelden".

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Ihr Wunschnameam 16.12.2020 | 15:14
Da es sich um einen Minijob im Privathaushalt handelt, würde die Beitragstragung so aussehen, dass - die ältere Dame 5% und - Sie den restlichen Beitrag 13,6 % zahlen müssten. Als Beitragsgrundlage würden immer mindestens 175 EUR gerechnet werden, unabhängig davon, ob sie wirklich nur 20 EUR im Monat verdienen. Und ja, das sind dann 23,80 EUR, also mehr als der Verdienst. Die tatsächliche Beitragszahlung müsste die ältere Dame übernehmen. Die muss Sie ja bei der Minijobzentrale anmelden und die weiteren Formalitäten dort einhalten. D.h. die Zahlung müssten Sie dann wahrscheinlich untereinander klären. Genau betrachtet, sind das ziemlich günstige Pflichtbeiträge. Liebe Mitleser, was hab ich übersehen?
oder soam 16.12.2020 | 15:59
also: 18,6% aus mind. 175 EUR sind 32,55 EUR, die bei der DRV ankommen müssen aus 20 EUR/Monat zahlen - der Privathaushalt 5% = 1,00 EUR - der Arbeitnehmer 13,6% = 2,72 EUR und noch die fehlenden 28,83 EUR D.h. der Auftraggeberin mtl. noch 11,55 EUR bringen... Aber: echte Pflichtbeiträge (voller Leistungsumfang) und noch immer deutlich günstiger, als der freiwillige Mindestbeitrag (mit weniger Schutz)...
Ich denkeam 16.12.2020 | 16:01
Hallo. Ich denke mach mal bei der Minijobzentrale den Hashaltsscheck dann kommen die richtigen Preise.
Schadeam 16.12.2020 | 16:13
Ich glaube kaum dass sich die "ältere Dame" als Arbeitgeberin auf so ein "Bürokratiespiel" einlassen wird...... Theorie ist das eine, die Praxis etwas anderes. :)
Siehe hieram 16.12.2020 | 16:59
Der Betrag von 1 EUR betrifft die Krankenversicherung - zahlt der Arbeitgeber. Außerdem noch die Unfallversicherung, Umlagebeiträge U1/U2 plus pauschale Lohnsteuer, zusammen 2,00 EUR. Insgesamt bezahlt der Arbeitgeber 3,00 EUR zusätzlich zu dem Arbeitslohn in Höhe von 20,00 EUR. Den RV-Beitrag in Höhe von 31,55 EUR (lt. Haushaltscheckrechner) bezahlt der Arbeitnehmer. Diese 'Korrektur' nur damit die alte Dame dann nicht vom Hocker fällt... De facto würden Sie also für 1 h Arbeit nichts bekommen und noch 11,55 EUR vom Haushaltsgeld entnehmen müssen, wären dann aber abgesichert. Der Mindestbeitrag für eine freiwillige Versicherung liegt zzt. bei 83,70 EUR, die Sie alleine tragen müssten. Ist also schon ein 'Schnäppchen', wenn die alte Dame sich darauf einlässt. Viel Erfolg und alles Gute!
W°lfgangam 16.12.2020 | 18:39
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
...und zur Absicherung des Weiterbestehens des EM-Rentenschutz schlicht die billigste Variante - in der vorgetragenen Situation - überhaupt. @Isabel: "Nun könnte in der Nachbarschaft einen Minijob in einem Privathaus ausüben." Hmm ...vielleicht gibt es da in der Nachbarschaft spendablere Kandidaten für wirklich auch einen kleinen Mehrwert im Portemonnaies ("Sie sind noch noch jung und mein Garten mit Gicht am Hacken überwuchert mich Monat für Monat"), oder der nächste Kiosk und hier ein bisschen Aushilfe <- dann haben Sie auch nicht mehr die hohe Beitragslast aus 15,3 % aus dem Haushaltsjob. Wichtig und richtig erkannt: nach Ablauf von 2 Jahren nach Ende der 10-jährigen 'Berücksichtigungszeit für Kindererziehung' muss rentenrechtlich was passieren, sonst ist der EM-Rentenanspruch erstmal weg. Gruß w.
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