Hallo Isabel,
bei einem Minijob im Privathaushalt besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, d. h. es werden vollwertige Pflichtbeitragszeiten für die Erfüllung von Wartezeiten und sonstigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen von Leistungen erworben.
Die Rentenversicherungsbeiträge werden dabei aus dem Arbeitsentgelt, mindestens aber aus monatlich 175 Euro berechnet. Bei dem derzeitigen Beitragssatz von 18,6 % errechnet sich aus dieser Mindestgrundlage ein monatlicher Gesamtbeitrag von 32,55 Euro.
Ihre Arbeitgeberin müsste dabei 5 % aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt von monatlich 20 Euro und damit 1,00 Euro zahlen. Den restlichen Beitrag in Höhe von 31,55 Euro müssten Sie aufbringen.
Einzelheiten zu Minijobs in Privathaushalten und zum Melde- und Beitragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Minijobzentrale (www.minijob-zentrale.de) unter den Reitern "minijobs haushalt" und "Haushaltshilfe anmelden".
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung