Hallo Werner,
eine geringfügig nicht versicherungspflichtige Beschäftigung führt grundsätzlich auch zu rentensteigernden Zuschlagsentgeltpunkten.
Diese werden durch die Jahresmeldung, die Ihr Arbeitgeber jedes Jahr abgeben muss, in Ihrem Versicherungskonto hinterlegt. Sie müssen dazu selbst nicht tätig werden.
Sollten Sie bereits eine Altersrente beziehen, werden Entgeltpunkte, die während des Rentenbezugs dazukommen, bei Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch und auf einmal der Rente hinzugerechnet. Auch hier müssen Sie nicht tätig werden. Solche Neuberechnungen erfolgen von Amtswegen.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam