Ein Minijob ist in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich versicherungsfrei, der Arbeitgeber muss jedoch einen Pauschalbeitrag entrichten. Ihre Frau hat die Möglichkeit, diesen Pauschalbeitrag auf einen vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken, hierzu ist eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber nötig. Da es sich um ein komplexes Thema handelt, empfehlen wir Ihnen die Vor- und Nachteile sowie die Modalitäten dieser Beitragszahlung in einem persönlichen Beratungsgespräch zu klären.
Nun noch zu Ihrer Frage der Kindererziehungszeiten: die aus einem Minijob oder einer versicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung erworbenen Rentenansprüche werden zusätzlich zur parallel liegenden Kindererziehungszeit berücksichtigt. Eine Begrenzung würde nur erfolgen wenn durch das Zusammenrechnen die Beitragsbemessungsgrenze, die dieses Jahr bei einem Jahreseinkommen von 66.000,- Euro brutto liegt, überschritten würde.