Hallo Bruno,
sofern Sie einen "versicherungspflichtigen" Minijob ausüben, erlangen Sie damit auch "Pflichtbeitragszeiten", die für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wichtig sind (Voraussetzung "drei Jahre Pflichtbeitragszeiten in den letzten fünf Jahren") oder auch für die Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Die Höhe des bezogenen Entgelts ist dabei egal (natürlich unter 450) - aber Forumsteilnehmer Schade hat Sie schon auf den Mindestbetrag zur Rentenversicherung von 32,55 Euro hingewiesen, der auch dann gilt, wenn Sie weniger als 175 Euro verdienen. Bitte beachten Sie unbedingt auch die Hinweise von Forumsteilnehmer W*lfgang hinsichtlich der aktuell erweiterten Versicherungsfreiheit bei Befristung.
Gerne können Sie sich zu Minijobs auch auf der Seite der zuständigen Minijobzentrale informieren: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/node.html
Noch ein Hinweis: Ich fürchte, dass es bei Ihrer Anfrage deshalb Missverständnisse gegeben hat, weil Sie die rentenversicherungsrechtlichen Begriffe nicht ganz richtig verwendet haben ("Anrechnungszeiten" und "Berücksichtigungszeiten" haben für SGB-Insider eine andere Bedeutung und sind eben gerade keine "Beitragszeiten"). Das ist aber nicht schlimm und Ihr Anliegen ist ja trotzdem deutlich geworden.