Hallo hoffnungsschimmer,
zunächst einmal: wie Herz1952 schon geschrieben hat, gilt die einmonatige Widerspruchsfrist nur für Sie - für den Rentenversicherungsträger ist der Bescheid jetzt schon bindend. Das heißt, der RV-Träger kann sich jetzt nicht einfach nochmal "umentscheiden" - er kann Ihnen die Rente jetzt nur dann entziehen, wenn er beweisen kann, dass Sie in der Lage sind, dauerhaft mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten. Und auch beim Verlängerungsantrag wird dann wieder geprüft werden, zu welcher Leistung Sie dann objektiv fähig sind.
Die Ihnen angebotene Tätigkeit sehe ich daher völlig unproblematisch. Sie werden unter drei Stunden am Tag arbeiten - also im Rahmen des bei Ihnen festgestellten Leistungsvermögens. Und Sie halten die gesetzlich vorgegebene Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro/Monat ein. An dieser Regelung der Hinzuverdienstgrenze kann man im Übrigen auch erkennen, dass das Gesetz durchaus davon ausgeht, dass jemand auch bei voller Erwerbsminderung noch einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht - sonst würde man diese Grenze ja gar nicht benötigen.