Hallo Birte,
sofern Sie in Ihrem Minijob den Arbeitnehmeranteil in Höhe von derzeit 3,6 % zahlen, sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig mit der Folge, dass die Zahlung freiwilliger Beiträge ausgeschlossen ist.
Wenn Sie sich aber befreien lassen und keinen Arbeitnehmeranteil mehr zahlen, liegt keine Versicherungspflicht mehr vor. Sie können dann freiwillige Beiträge zwischen dem Mindest- und Höchstbeitrag zahlen. Dies ist aber nur möglich, wenn im ganzen Monat keine Versicherungspflicht besteht. Selbst ein Tag würde der freiwilligen Versicherung entgegenstehen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung