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Zur Experten-Antwort springenHallo Birte,
sofern Sie in Ihrem Minijob den Arbeitnehmeranteil in Höhe von derzeit 3,6 % zahlen, sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig mit der Folge, dass die Zahlung freiwilliger Beiträge ausgeschlossen ist.
Wenn Sie sich aber befreien lassen und keinen Arbeitnehmeranteil mehr zahlen, liegt keine Versicherungspflicht mehr vor. Sie können dann freiwillige Beiträge zwischen dem Mindest- und Höchstbeitrag zahlen. Dies ist aber nur möglich, wenn im ganzen Monat keine Versicherungspflicht besteht. Selbst ein Tag würde der freiwilligen Versicherung entgegenstehen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Birte,
ich bin mir sicher. Sonst hätte ich es nicht geschrieben.
Der Antrag auf freiwillige Versicherung ist bei dem Rentenversicherungsträger zu stellen, bei dem Ihr Versicherungskonto geführt wird.
Sie sollten allerdings bei Ihren Überlegungen berücksichtigen, dass es sich beim Minijob mit Arbeitnehmeranteil um Pflichtbeiträge handelt, während Sie nach der Befreiung gegebenenfalls nur freiwillige Beiträge haben. Für bestimmte Leistungsvoraussetzungen sind unter Umständen Pflichtbeiträge erforderlich.
Ob es für Sie sinnvoll ist, Pflicht- oder freiwillige Beiträge zu zahlen, kann nur im Rahmen einer Beratung unter Berücksichtigung Ihrer bisherigen rentenrechtlichen Zeiten beurteilt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Birte,
der Hinweis zielte unter anderem darauf ab, dass Sie für die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ("Rente mit 63", die von Ihnen mit 65 in Anspruch genommen werden könnte) grundsätzlich Pflichtbeiträge brauchen.
Außerdem müssen für die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sein. Das bedeutet, dass Sie diese Voraussetzung nicht mehr erfüllen würden, wenn Sie mehr als 2 Jahre nur noch freiwillige Beiträge zahlen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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