Hallo Toschi,
wer ist der ABV'ler? Ich kenne diese Abkürzung nicht.
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Hallo Toschi,
wer ist der ABV'ler? Ich kenne diese Abkürzung nicht.
Hallo Toschi,
wenn Sie einen nicht versicherungspflichtigen Minijob ausüben (= nur der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 15 % des Arbeitsentgelts), dann erhalten Sie auch Wartezeitmonate. Diese sind allerdings wesentlich weniger als die Anzahl der Monate, in denen Sie den Minijob ausüben.
Die Pauschalbeiträge des Arbeitgebers erhöhen auch den Rentenanspruch. So errechnet sich aus einem ein Jahr lang ausgeübten Minijob mit einem Verdienst von 450 Euro monatlich eine Rentenanwartschaft von monatlich 4,43 Euro.
Wenn Sie die genaue Auswirkung Ihres Minijobs auf Ihren Rentenanspruch wissen wollen, dann sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft beantragen.
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