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Experten-Antwort

Minijob und Rente???

von Toschi22.12.2016 | 09:01
1691 Ansichten
8 Antworten

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Mahlzeit, ich bin 35 Jahre und arbeite ausschliesslich auf Minijobbasis. War gestern beim ABV'ler und habe nach meinem Kontostand bei der Rentenkasse gefragt. Antwort: "Nichts eingezahlt - kriegen Sie auch nichts! Schönen Tag noch!" Was soll das? Gehts noch oder wie? Also wieviel Rente gibts denn jetzt? Ich habe null Plan und bin sauer. Gruss T.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Toschi,

wer ist der ABV'ler? Ich kenne diese Abkürzung nicht.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Toschi,

wenn Sie einen nicht versicherungspflichtigen Minijob ausüben (= nur der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 15 % des Arbeitsentgelts), dann erhalten Sie auch Wartezeitmonate. Diese sind allerdings wesentlich weniger als die Anzahl der Monate, in denen Sie den Minijob ausüben.

Die Pauschalbeiträge des Arbeitgebers erhöhen auch den Rentenanspruch. So errechnet sich aus einem ein Jahr lang ausgeübten Minijob mit einem Verdienst von 450 Euro monatlich eine Rentenanwartschaft von monatlich 4,43 Euro.

Wenn Sie die genaue Auswirkung Ihres Minijobs auf Ihren Rentenanspruch wissen wollen, dann sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft beantragen.

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6 Antworten

GroKoam 22.12.2016 | 09:21
mitleseram 22.12.2016 | 10:12
Rentenhöhe bzw. Ansprüche richten sich nach den eingezahlten Beiträgen. Wer wenig oder nix eingezahlt hat, bekommt auch wenig oder nix. So einfach ist das. Aber immerhin positive, Sie fragen zu eiem Zeitpunkt wo Sie noch ca. 35 Jahre Zeit haben die Basis zu verbessern.
Andre*sam 22.12.2016 | 14:47
ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. www.abv.de
W*lfgangam 22.12.2016 | 19:17
Hallo Andre*s, wenn Sie in einem berufsständischen Versorgungswerk versichert sind (was sollten Sie sonst bei der ABV zu suchen haben?!), sind doch wohl dort Rentenansprüche entstanden, die gesetzliche Rentenversicherung hat damit nichts zu tun. Hier wirken sich nur die Minijobzeiten aus - eben mit minimalen Rentenansprüchen, die bisher keine 50 EUR/mtl. erreicht haben dürften. Den aktuellen Stand können Sie im Rahmen einer Renteninformation hier anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ > Ich habe null Plan und bin sauer. Na so langsam dämmert es wenigstens, auch wenn das ein paar Jahre länger gebraucht hat ... wenn Sie demnächst ein paar Minijobs zusammenlegen, können Sie in den nächsten 35 Jahren bis zur Altersgrenze 70 noch glatt 2000 EUR Monatsrente erarbeiten - auf gehts ;-) Gruß w.
Andre*sam 22.12.2016 | 22:23
Bitte nicht mich mit Toschi durcheinander würfeln. Nur weil mir die Abkürzung geläufig ist, habe ich nicht gleich etwas mit einem berufsständischen Versorgungswerk zu tun.
W*lfgangam 27.12.2016 | 19:32
Sorry Andre*s! Aber, der/die Nachfrager/in scheint ja inzwischen ...weiterhin 'null Plan' zu haben ;-) Gruß w.
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