Hallo Gerd R.,
wenn der Arbeitnehmer sich nicht an den Beitragszahlungen beteiligt (=versicherungsfreie Beschäftigung) hat das zur Folge, dass trotzdem anteilige Monate für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten erworben werden und dadurch das erzielte Arbeitsentgelt bei der Berechnung der Rente anteilig berücksichtigt wird.
Wurde die Beschäftigung vor dem 01.01.2013 aufgenommen, muss die Beschäftigung ggf. nicht unterbrochen werden um eine Rentenversicherungspflicht zu erwirken.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der entsprechenden Seite der Minijob-Zentrale https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/03_haushalt/01_grundlagen_minijobs_im_privathaushalt/02_450_euro_minijobs_imph/04_rvpflicht/node.html.
Danke KSC, da die Minijobcentrale jährlich eine Bescheinigung zuschickt, muss das um auch den minimalen Rentenbetrag zu erhalten dann seperat vom Minijobber der RV gemeldet werden?
Die Person ist seit über 15 Jahren im gleichen Haushalt als Minijobberin. Bisher wurde auf der üblichen jährlichen Renteninformation nichts davon hinzugefügt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.