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Experten-Antwort

Minijob und Rente.

von Gerd R.02.12.2019 | 19:50
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5 Antworten

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Guten Tag Ich habe mit Verwunderung folgenden Bericht gelesen: Haushaltshilfen können als Minijobber bis zu 450 Euro verdienen und sind rentenversicherungspflichtig. So erwerben sie volle Leistungsansprüche und zahlen 13,6% ihres Verdienstes in die Rentenkasse. Minnijobber können sich aber jederzeit von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. (Soweit ist das Klar) Aber jetzt kommts :Dann zahlt der Arbeitgeber pauschal 5%ein.die Haushaltshilfe erwirbt OHNE EIGENANTEIL geminderte Rentenansprüche..... Ich dachte bisher das bei Rentenversicherungsbefreiung keinerlei Rentenanspruch besteht. Jetzt rätsel ich was es heisst : erwirbt geminderte Rentenansprüche. Kann mir da Jemand was zu sagen? Danke Gruß Gerd

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerd R.,

wenn der Arbeitnehmer sich nicht an den Beitragszahlungen beteiligt (=versicherungsfreie Beschäftigung) hat das zur Folge, dass trotzdem anteilige Monate für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten erworben werden und dadurch das erzielte Arbeitsentgelt bei der Berechnung der Rente anteilig berücksichtigt wird.

Wurde die Beschäftigung vor dem 01.01.2013 aufgenommen, muss die Beschäftigung ggf. nicht unterbrochen werden um eine Rentenversicherungspflicht zu erwirken.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der entsprechenden Seite der Minijob-Zentrale https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/03_haushalt/01_grundlagen_minijobs_im_privathaushalt/02_450_euro_minijobs_imph/04_rvpflicht/node.html.

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4 Antworten

KSCam 02.12.2019 | 20:15
Auch wenn der Minijobber selbst nichts einzahlt, so wird doch der AG Anteil bezahlt. Und diese Beiträge geben auch - sehr geringe - Ansprüche.
Gerd R.am 02.12.2019 | 23:10
Danke KSC, da die Minijobcentrale jährlich eine Bescheinigung zuschickt, muss das um auch den minimalen Rentenbetrag zu erhalten dann seperat vom Minijobber der RV gemeldet werden? Die Person ist seit über 15 Jahren im gleichen Haushalt als Minijobberin. Bisher wurde auf der üblichen jährlichen Renteninformation nichts davon hinzugefügt.
Siehe hieram 03.12.2019 | 00:33
Zitat von Gerd R. anzeigen
Meinen Sie die dreizahlige Information Betrag wenn Sie jetzt in Rente gehen xx,xx Betrag für Erwerbsminderungsrente xx,xx Betrag für Rente mit Regelalter xx,xx ?? Da erscheint das auch nicht. Nur im kompletten Versicherungsverlauf kann man erkennen, wie diese Zeiten angerechnet werden/wurden. Je nachdem, wie alt die Haushaltshilfe ist, bekommt sie diesen demnächst komplett zugeschickt Sie kann sich aber auch jetzt schon eine ausführliche RentenAUSKUNFT bei der zuständigen Rentenversicherung anfordern, falls sie Bedenken hat, dass die Beträge "untergehen". Hier kann Sie dann auch ersehen, wie sich die Beiträge des AG in Zahlen auswirken. Und überlegen, ob sie nicht doch auch einen Eigenanteil übernehmen möchte, die die spätere Rente noch etwas erhöhen. Dazu müsste sie dann allerdings diesen Minijob kündigen und für 2 Monate pausieren und danach neu anfangen, als "versicherungspflichtig".
Gerd R.am 03.12.2019 | 10:27
Vielen Dank für die Antworten.
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