Ihre Selbständigkeit hat keinen Einfluss auf die versicherungsrechtliche Beurteilung des Minijobs. Bei dieser Beurteilung erfolgt keine Zusammenrechnung mit der Beschäftigung.
Die Selbständigkeit kann allerdings in der Krankenversicherung zu einer Beendigung des Status als Student führen, wenn sie die Hauptquelle ihrer Einkünfte wird oder aber vom zeitlichen Aufwand her ihren Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt. Wir empfehlen daher, sich vorab mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Ferner kommt nach der Schilderung Ihres Falles auch eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung als Selbständiger mit nur einem Auftraggeber in Betracht (vgl. § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI). Nähere Infos erhalten Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de).