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Experten-Antwort

Minijob während Arbeitslosigkeit

von Gutefrage16.02.2017 | 21:08
910 Ansichten
2 Antworten

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Wegen Arbeitslosigkeit innerhalb von zwei Jahren vor Rentenbeginn werde ich meine 45 Jahre aus Beschäftigung für die Altersrente nicht erfüllen können. Mir wurde deshalb empfohlen nach Ende meiner Beschäftigung einen Minijob anzunehmen und selbst aufzuzahlen. Zählen diese Zeiten auf die 45jährige Wartezeit, wenn ich gleichzeitig das ganz normale Arbeitslosengeld beziehe? oder muss ich solange auf das Arbeitslosengeld verzichten bis ich durch den Minijob meine 45 Jahre voll habe?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.02.2017 | 08:39

Hallo Gutefrage,

liegen in einem Kalendermonat mehrere rentenrechtliche Zeiten vor, reicht es für die Anrechnung auf die Wartezeit aus, wenn eine Zeit berücksichtigt werden kann. Daher sind Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung (ohne Befreiung von der

Versicherungspflicht) auch in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn auf die Wartezeit von 45 Jahren anzurechnen, wenn daneben Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung vorliegen, die dem Anrechnungsausschluss unterliegen.

1 Antworten

W*lfgangam 16.02.2017 | 21:59
Hallo Gutefrage, die ALG-Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren zählen nicht zu den 45 Jahren (außer bei Insolvenz oder vollständiger Betriebsaufgabe), die parallelen versicherungspflichtigen Minijob-Zeiten schon. Ein Verzicht auf das ALG ist daher nicht notwendig. Allerdings wird mehr als 165 EUR Netto-Einkommen aus dem Minijob auf das ALG angerechnet: https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdnr… Gruß w.
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