Hallo Adam,
bitte melden Sie jede Erwerbstätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger. Dort erfahren Sie auch, wie viel Sie hinzuverdienen dürfen und ob die Ausübung der Tätigkeit Ihrem Rentenanspruch entgegensteht.
Bitte beachten Sie, dass die Ausgestaltung Ihres Arbeitsverhältnisses Auswirkungen auf Ihren Rentenanspruch haben kann. Wenn Sie länger als sechs Monate über Ihr Restleistungsvermögen hinaus arbeiten, kann Ihr Rentenanspruch entfallen. Das Restleistungsvermögen beträgt bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich und bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung unter sechs Stunden täglich.
Die Hinzuverdienstgrenze für die Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt im Jahr 2026 20.763,75 EUR jährlich. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt sie im Jahr 2026 bei mindestens 41.427,50 EUR jährlich.
Sie können sich auch bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.