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Experten-Antwort

Minijob - wie geht es bei längerer Krankheit weiter

von Claudia15.11.2016 | 20:09
1667 Ansichten
7 Antworten

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Mir steht eine OP an der Wirbelsäule bevor und ich erhalten für sechs Wochen Krankengeld vom Arbeitgeber. In dieser Zeit bin ich dann auch noch pflichtversichert. Aber wie geht es nach den sechs Wochen weiter. Da ich bei der Krankenversicherung nur familienversichert bin, erhalte ich danach kein Krankengeld der Krankenkasse und bin somit auch nicht mehr bei der Rentenkasse pflichtversichert. Wahrscheinlich meldet mich der Arbeitgeber dann ab, bis ich wieder arbeiten kann. Evtl. mache ich danach noch eine ambulante Reha. Fraglich ist auch, ob ich die Arbeit nach dieser Erkrankung überhaupt noch machen kann und ob ich dann noch eine Arbeit finde. Sollte ich die Zeit mit freiwilligen Beiträgen überbrücken? Mir fehlen dann nämlich noch sieben Monate für die 35 Jahre Pflichtversicherung.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.11.2016 | 12:56

Hallo Claudia,

Sie sollten auf jeden Fall eine persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen.

Sollte eine Reha-Maßnahme mit Anspruch auf Übergangsgeld durchgeführt werden , so werden für diese Zeit weitere Pflichtbeiträge angerechnet.

In einer Beratung könnte geklärt werden, wieviel Monate für die 35-jährige Wartezeit noch fehlen und ggfs. ein Antrag auf Zahlung freiwilliger Anträge aufgenommen werden.

Auch wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche OP!

6 Antworten

W*lfgangam 15.11.2016 | 21:07
Hallo Claudia,, da Sie offensichtlich in einem Beschäftigungsverhältnis oberhalb 450 EUR/Monat stehen, werden Sie über den Arbeitgeber auch nach Ende Lohnfortzahlung im Rahmen der Krankengeldzahlung weiterhin in der Rentenversicherung versichert sein - vereinfacht gesagt. Ein Abmeldung seitens des Arbeitgebers erfolgt nicht, da Ihr Beschäftigungsverhältnis auch bei Krankengeldbezug weiter besteht – die Krankenkasse zahlt dann Ihre Rentenbeiträge weiter. > Sollte ich die Zeit mit freiwilligen Beiträgen überbrücken? Bevor Sie nun ganz in 'Panik' verfallen, vereinbaren Sie einen Termin in der örtlichen Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt, die Ihre individuelle Rentensituation in allen Einzelheiten zerlegen wird / was geht, wann, unter welchen Voraussetzungen / was fehlt noch, wann kann es/welcher Altersrentenanspruch wie erreicht werden. Gruß w.
KSCam 15.11.2016 | 22:49
Lieber W*lfgang, so offensichtlich ist die Pflichtversicherung über 450 € doch nicht. Nach der Überschrift "Minijob" und der Beschreibung liegt doch eher ein Minijob mit Aufstockung vor, und da gibts dann halt nach Ende der LFZ kein Krankengeld. Wenn auf 35 Jahre noch 7 Monate fehlen, reichen auch freiwillige Beiträge. Das sollte doch zu schaffen sein bis Sie 63+ werden. Sie sollten sich persönlich beraten lassen.
Marcelam 16.11.2016 | 07:35
Hallo, also wenn tatsächlich nur 7 Moante fehlen, besteht die Möglichkeit einer Zahlung von frw. Beiträgen. Dies wären dann 7 Monate x mind., 84,15 € was einzuzahlen ist. Die Frage ist aber auch, ob eine Erwerbstätigkeit aufgrund der Erkrankung noch gegeben ist und man eher über eine Rente wegen Erwerbsminderung reden sollte. Hierzu am Besten einen Termin vereinbaren
kein Experte, aber...am 16.11.2016 | 12:10
Hallo Claudia, ich empfehle Ihnen dringend eine Anschlussheilbehandlung (Reha nach der OP), da Sie m.E. dann sogar Anspruch auf Übergangsgeld (§20 SGB VI) hätten. Minijob mit RV Pflicht begründet diesen Anspruch nämlich. Natürlich ist das nicht viel, aber Sie wären immerhin weiter versichert und diese Monate zählen auch mit zur 35 j. Wartezeit. Wenn das alles nicht geht, dann dem rat von Marcel folgen und einen Rentenantrag (Erwerbsminderung) stellen. Ihnen alles Gute und eine erfolgreiche OP !!!
Claudiaam 16.11.2016 | 16:02
Vielen Dank an Alle, die mir hier geantwortet haben. Ja, es handelt sich um einen Minijob einmal wöchentlich mit Aufzahlung. Einen Beratungstermin habe ich auch ausgemacht, aber erst Ende Februar erhalten. Die Lohnfortzahlung geht nur bis Mitte Januar. Deshalb habe ich auch hier im Forum geschrieben, um mich zu informieren. Vielen Dank nochmal an Alle
W*lfgangam 16.11.2016 | 21:44
Zitat von KSC anzeigen
Hallo KSC, im Nachhinein muss ich Ihnen zustimmen, denn "und ich erhalten für sechs Wochen Krankengeld vom Arbeitgeber" kann so gesehen nur die LFZ im versicherungspflichtigen Minijob sein und kein 'weiteres' KG. Die weiteren Beiträge waren wesentlich hilfreicher, als mein Schnellschuss-Quark! Gruß w.
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