Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Claudia,
Sie sollten auf jeden Fall eine persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen.
Sollte eine Reha-Maßnahme mit Anspruch auf Übergangsgeld durchgeführt werden , so werden für diese Zeit weitere Pflichtbeiträge angerechnet.
In einer Beratung könnte geklärt werden, wieviel Monate für die 35-jährige Wartezeit noch fehlen und ggfs. ein Antrag auf Zahlung freiwilliger Anträge aufgenommen werden.
Auch wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche OP!
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.